Das Kind ist krank – dies führt zu Gewissenskonflikten bei berufstätigen Eltern. Meist müssen dann Mama oder Papa bei ihm bleiben und es gesund pflegen. Aber darf man in diesem Fall als Berufstätiger zuhause bleiben?
Ist das Kind krank, dürfen die Eltern die Arbeit verweigern – schließlich geht die Gesundheit des Kindes und die Sorgepflicht der Eltern den Arbeitgeberinteressen vor. Sofern beide arbeiten gehen, entscheiden die Elternteile untereinander, wer beim Kind bleibt. Erst wenn auch das sorgende Elternteil so krank ist oder so krank zu werden droht, dass das nicht mehr geht und selbst krankgeschrieben wird, dürfen beide Eltern zuhause bleiben.
Die Eltern können sich aber ansonsten auch darum bemühen, dass sich Verwandte, wie die Großeltern, um ihn kümmern. Dies ist vor allen Dingen dann nötig, wenn das Kind länger krank ist. Mangels Verwandtwandtschaft besteht keine rechtliche Verbindung zu Freunden und Bekannten, somit sind diese zuletzt zu fragen.
Angestellte Eltern haben einen Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind unter 12 Jahre alt, behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Jedes Elternteil kann in einem solchen Fall von seinem Arbeitgeber die Befreiung von seiner Arbeitsleistung für jeweils bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr verlangen, insgesamt aber für höchsten 25 Arbeitstage im Jahr. Diese Höchstgrenze gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder. Ist sie erreicht, stellt sich die Frage nach einer Betreuung oder einer einvernehmlichen Lösung mit dem Arbeitgeber.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video zur Krankschreibung könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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