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Welche Gesetze kommen 2018 auf den Online-Handel zu?

03.01.2018

Bild:BillionPhotos/shutterstock.com
Das neue Jahr ist da, das alte Jahr vergangen. Doch was ändert sich beim Online Handel? Der Gesetzgeber war fleißig und hat einiges geändert. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer erläutern die wichtigsten Änderungen.

Neues Gewährleistungsrecht

Zum 1. Januar kommt das neue BGB mit der Reform des Bauvertragsrechts raus. Geändert wird die kaufrechtliche Mängelhaftung, der zivilprozessuale Rechtsschutz wird gestärkt und die Möglichkeit des maschinellen Siegels im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren tritt in Kraft.
Doch neu ist das nicht. Im neuen Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) wird lediglich die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischem Gerichtshofes (EuGH) eingearbeitet.
Im Gesetz steht dann, dass der Händler die Aufbaukosten für ein defektes Gerät oder die Einbaukosten für ein neugeliefertes Gerät zu tragen hat. Das galt allerdings letztes Jahr auch schon. Außerdem werden noch ein paar Paragraphen verschoben.

Verbot von Zahlartgebühren

Gute Nachrichten für die Verbraucher: Ab dem 13. Januar diesen Jahres entfallen die Gebühren für Zahlungen per SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschriftverfahren und per Kreditkarte.
Außerdem entfallen Gebühren auch für Zahlungen per PayPal und Sofortüberweisung.

Neues Datenschutzrecht

Eine sehr bedeutende Änderung steht uns im Datenschutzrechts bevor. Verbraucher aber vor allem Verkäufer und Händler sollten sich frühzeitig informieren. Es gilt ab den 25. Mai 2018.

Neues Verpackungsgesetz

Erst ab September 2019 tritt ein neues Gesetz für Verpackungen in Kraft. Es kommt zwar erst 2019, wird aber die Verpackungsordnung komplett erneuern.

Weitere neue Gesetze?

Geplant sind auch neue Regelungen über das Verbot von Geo-Blocking, neue Regelungen für Online Zahlungen und ein EU-weit geltendes Kaufrecht.
Erwartete Rechtssprechung 2018
Zu erwarten sind einige Änderungen. Beim EuGH laufen zur Zeit viele Verfahren über diverse Themen. Da die Bearbeitungszeit beim EuGH mittlerweile recht kurz ist, sind im diesen Jahr noch mit einigen Änderungen zu rechnen. Folgende Themen werden wahrscheinlich konkretisiert:
-Muss man bei einer Printwerbung eine Widerrufsbelehrung beifügen?
-Was sind Hygieneartikel und Siegel genau?
-Wie konkret ist über die Ausnahme vom Widerrufsrecht zu informieren?
-Wer haftet bei Social Plugins?
-Was und Wer ist Unternehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts?
Bei weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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