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Rücknahme aus amtlicher Verwahrung bedeutet Testament widerrufen
15.04.2016

Weitere Verzögerung beim Rückruf von VW Passat und Skoda Superb!

15.04.2016

VW hat den Auftakt vom Rückruf mächtig verpatzt. So muss der Rückruf vom VW Passat und vom Skoda Superb erneut verschoben werden. Grund dafür ist wohl ein erhöhter Spritverbrauch- wir hatten bereits berichtet.
 
So soll bei den 2,0-Liter-Dieselmotoren nach den technischen Umrüstungen ein erhöhter Spritverbrauch festgestellt worden sein. Aus diesem Grund müsse die Software, mit der das Update durchgeführt werden soll, noch einmal überarbeitet werden. Eine Lösung scheint derzeit aber nicht in Sicht. Insgesamt hatte VW bereits über 160.000 Briefe an die Halter von den Modellen Passat und Skoda Superb verschickt. Der Rückruf sollte ursprünglich Ende Februar beginnen. Die hohen Verbrauchswerte zwingen das Kraftfahrtbundesamt nun aber zu einem längerfristigen Stopp, der wohl auch wiederum logistische Schwierigkeiten für VW mit sich bringen wird.
 

Was Geschädigte tun können!

 
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer, die im Zusammenschluss mit führenden Anwaltssozietäten im Fachkreis „Abgasskandal“ für Geschädigte kämpft, hatte schon seit Bekanntwerden der Pläne für einen Rückruf auf den problematischen Umstand hingewiesen. Diese Einschätzung scheint sich jetzt zu bestätigen. So hatte auch die Fachzeitschrift „Auto Motor und Sport“ auf einen erhöhten Spritverbrauch beim Modell Amarok von VW aufmerksam gemacht. Insgesamt reißen die schlechten Nachrichten für Betroffene also nicht ab. Neben den massiven Verzögerungen beim Rückruf ist jetzt auch klar, dass die Autos auch nach dem Rückruf mit einem Mangel versehen sind.
 
Deshalb raten wir Geschädigten von VW dazu, schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen. Wir sind davon überzeugt, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatz oder sogar Rücktritt sehr gut stehen. Aufgrund der Verjährungsfristen ist aber Eile geboten. Sollten Sie Fragen rund um VW und den Rückruf haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite. Sie können die Kanzlei Mingers & Kreuzer telefonisch unter 02461/8081 oder mit Hilfe des unten beigefügten Formulars erreichen. Weitere Informationen zum Abgasskandal von VW finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik.

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