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BGH-Fälle – Wann ist der Reiserücktritt wegen Corona kostenlos?
01.09.2022
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Koalitionsbeschluss – Was sieht das dritte Entlastungspaket vor?
06.09.2022

Weitere Neuerungen im September: Darauf müssen Sie sich jetzt einstellen!

06.09.2022
September

Der Monat September ist ganz von der Energiekrise geprägt. Eine Entlastung in Form der Energiepreispauschale steht vielen steigenden Preisen gegenüber. Der anstehende Herbst bringt neue Corona-Regeln mit sich und auch was Ihre Geldbörse betrifft, gibt es einige wissenswerte Neuerungen.

Was Sie dringend über diese und viele weitere wichtigen Änderungen im September wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden!

Energiepreispauschale

Um die steigenden Energiepreise etwas aufzufangen, erhalten alle Berufstätigen im September einen einmaligen Bonus von 300 Euro. Arbeitnehmer erhalten den 300-Euro-Bonus über ihren Arbeitgeber mit ihrer Lohnzahlung im September.

Die schlechte Nachricht: Der Bonus ist brutto und muss noch versteuert werden. Wie viel tatsächlich bei Ihnen ankommt, hängt von Ihrer individuellen Steuerpflicht ab.

Das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt

Zeitgleich mit dem 9-Euro-Ticket endet mit dem August auch der sogenannte Tankrabatt:

Die Steuersenkungen für Benzin (rund 35 Cent) und Diesel (rund 17 Cent) gelten im neuen Monat nicht mehr. Die Spritpreise werden in der Folge wohl wieder deutlich ansteigen.

Sparen per Verordnung

Ab dem neuen Monat soll Deutschland per Verordnung sparen: Mit dem September tritt der  Energiesparplan der Bundesregierung in Kraft. Der beinhaltet eine ganze Reihe von Beschränkungen. Unter anderem:

  • Die Temperatur in Büros und öffentlichen Gebäuden ist auf 19 Grad Celsius beschränkt
  • Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume in sogenannten Nichtwohngebäuden dürfen nicht mehr beheizt werden.
  • Öffentliche Gebäude und Denkmäler dürfen nachts nicht mehr angestrahlt und aus ästhetischen Zwecken beleuchtet werden.
  • Leuchtwerbung ist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gänzlich untersagt.
  • Händewaschen mit warmem Wasser soll in öffentlichen Gebäuden unterbunden werden, entsprechende Anlagen müssen abgeschaltet werden.
  • Die Eingriffe betreffen auch den privaten Bereich: Pools oder private Schwimmbäder dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.

Wichtig für Mieter: Mietvertrags-Klauseln, die eine bestimmte Mindesttemperatur in Wohnungen und Gebäuden festlegen, werden vorübergehend außer Kraft gesetzt: „… so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen“, gibt das Bundeswirtschaftsministerium an.

Einschränkung: Mieter müssen natürlich trotzdem so heizen und lüften, dass langfristige Schäden in der Wohnung oder am Gebäude ausgeschlossen werden können.

Mindestlohn in der Pflege steigt

Die hohe Relevanz der Pflegeberufe, hat nicht zuletzt die Corona-Krise gezeigt. Ab dem 1. September 2022 werden nun die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland erhöht.

  • Für Pflegehilfskräfte gibt es eine Erhöhung auf 13,70 Euro pro Stunde.
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen jetzt mindestens 14,60 Euro pro Stunde.
  • Für Pflegefachkräfte wird der Stunden-Mindestlohn auf 17,10 Euro angehoben.

Ukraine-Flüchtlinge

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen auch im September ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten – allerdings gilt dies noch für 90 Tage. Danach wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes notwendig.

Von dieser Änderung der Ukraine-Aufenthaltsübergangsverordnung sind auch Ukraine-Flüchtlinge betroffen, die sich bereits seit mehr als 90 Tagen in Deutschland aufhalten.

Neue Corona-Regelungen

Ende September läuft die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung aus.  Aber: Über eine Nachfolgeregelung wird bis Mitte des Monats in Bundesrat und Bundestag beraten.

Unter anderem darin vorgesehen: eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, im Fernverkehr und in Flugzeugen.

Die Bundesländer sollen darüber hinaus berechtigt bleiben, weitere Maßnahmen zu verhängen: Etwa eine Maskenpflicht auch im Nahverkehr oder eine Testpflicht beim Besuch von Veranstaltungen, Restaurants oder Sportstudios. Möglich würden bei einer verschärften Corona-Lage auch wieder Personenobergrenzen und Abstandsgebote in der Gastronomie oder anderen Freizeiteinrichtungen.

Einen allgemeinen Lockdown oder Schulschließungen soll es im Herbst oder Winter nach aktuellem Stand jedoch nicht mehr geben.

Amazon-Prime Preiserhöhung

Kunden des Amazon-Prime-Dienstes kommen nicht nur in den Genuss kostenfreier Lieferungen. Denn daneben gibt’s im Abo enthaltenes Video oder Musikstreaming, unbegrenzten Foto-Speicherplatz und Prime-Sonderangebote.

Doch auch hier gibt es Änderungen: Der Preis fürs Prime-Abo soll in Zukunft kräftig steigen: Bei monatlicher Zahlung kostet es künftig 8,99 Euro. Bisher war es noch ein Euro weniger. Wer im Jahres-Rhythmus zahlt, muss zukünftig statt 69 Euro 89,90 Euro berappen.

Und auch der Preis für Studenten zieht an: Hier geht der Monatspreis und 50 Cent auf 4,49 Euro hoch. Ihr Jahresabo kostet nun 34 statt 44,90 Euro.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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