Die russische Invasion in der Ukraine hat am Donnerstag begonnen. Nach UN-Angaben sind bislang über 100 Zivilpersonen getötet worden und rund 660.000 Menschen aus dem Land geflohen: die Mehrheit sucht Schutz in Polen, Ungarn, Moldawien, Rumänien und der Slowakei.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat die CDU in Niedersachsen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland ins Spiel gebracht. Wir haben die Antworten zu den am häufigsten gestellten Rechtsfragen: Was versteht man unter dem Verteidigungsfall? Wer wäre von der Wehrpflicht betroffen? Und kann man den Kriegsdienst verweigern?
Im Jahr 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland auf den „Spannungs- und Verteidigungsfall“ beschränkt. Sie wurde seitdem somit ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Die gesetzlichen Hürden für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht sind sehr hoch.
Unter dem Spannungsfall versteht man die höchste militärische Alarmstufe. Er wird vom Bundestag in einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Im Verteidigungsfall hat der angegriffene Staat das Recht, sich zu wehren. Dieser wird durch den Bundestag ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit festgestellt. Darüber hinaus muss der Bundesrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Im Verteidigungsfall würde die Befehls- und Kommandogewalt vom Verteidigungsminister auf den Bundeskanzler übergehen.
Sollte einer dieser Fälle greifen, gilt § 1 Wehrpflichtgesetz. Demnach sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr wehrpflichtig, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Die Bundeswehr kann grundsätzlich Wehrpflichtige bis zum 60. Lebensjahr einberufen.
Nach Artikel 12a GG gibt es das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Man kann hingegen zum Ersatzdienst verpflichtet werden. Es handelt sich dabei um zivile Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnissen.
Es handelt sich hierbei um theoretische Überlegungen. Da derzeit weder Deutschland noch einer seiner NATO-Bündnispartner bedroht wird, ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht derzeit unwahrscheinlich.
Die CDU in Niedersachsen spricht sich für eine Reaktivierung der Wehrpflicht aus. Laut CDU-Landesvorsitzenden Bernd Althusmann sei dies ein entscheidendes Signal zur Sicherstellung einer wirksamen militärischen Abschreckungs- und Bündnisfähigkeit durch Deutschland.
Die Bundeswehr hält jedoch dagegen: „Die Wehrpflicht bleibt ausgesetzt. Auch wenn die Vorgänge in der Ukraine sehr besorgniserregend sind, betreffen sie Deutschland nur indirekt. Eine Reaktivierung der Wehrpflicht würde viel Zeit in Anspruch nehmen und kurzfristig nicht helfen.“
Auch Verteidigungsministerin Christine Lambrecht sieht keinen Anlass für eine Wiedereinführung. In den meisten NATO-Ländern gibt es keine Wehrpflicht mehr. Es wäre eine große Reform, bei der große rechtliche Fragen geklärt werden müssten.
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