Bild:zhudifeng/shutterstock.com
Seit einigen Tagen zieht es die Deutschen wieder nach Draußen. Das Wetter wird besser und die Tage länger, doch was ist eigentlich auf meinem Balkon alles erlaubt? Darf ich alles tun, weil ich ja schließlich Besitzer des Balkons bin oder gibt es besondere Vorschriften? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer klären auf!
Sex auf dem Balkon kann, sofern sich Nachbarn belästigt fühlen, zu einer Abmahnung durch den Vermieter führen. Anders sieht es aus, wenn sich Nachbarn durch das Nackt sein beim Sonnenbad belästigt fühlen, trotzdem wird empfohlen, falls sich Nachbarn davon belästigt fühlen, einen Sichtschutz aufzustellen.
Grundsätzlich darf man auf seinem Balkon grillen. Sollte allerdings der Qualm die Nachbarn belästigen oder in deren Wohnung ziehen, gilt das als übermäßige Belästigung und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Wie häufig man grillen darf hängt auch stark von der Stadt ab. In Berlin darf man zwei mal im Monat, in Bonn einmal im Monat und in Stuttgart sogar nur dreimal im Jahr grillen.
Achtung: Sollte es im Mietvertrag ein Grillverbot geben, riskiert man sogar eine Kündigung, wenn man sich nicht daran hält.
Grundsätzlich sind Partys in jeder Art und Form erlaubt. Man sollte sich nur an die im Mietvertrag stehenden Ruhezeiten halten und spätestens um 22:00 Uhr sich in die Wohnung zurückziehen und die Musik leise machen.
Man darf rauchen, sollte aber der Nachbar sich vom Qualm belästigt fühlen, kann er eine zeitlich begrenzte Raucherzeit verlangen.
Man darf grundsätzlich alles pflanzen, man sollte nur darauf achten, dass die Kästen und Töpfe bei Wind nicht wegfliegen oder herabstürzen können. Unangemessen sind Pflanzen wie Efeu, die das Mauerwerk beschädigen.
Achtung auch beim Gießen. Das Gießwasser darf nicht den Nachbarn oder die Fassade beeinträchtigen.
Welcher Sichtschutz ist erlaubt?
Grundsätzlich ist jeder Sichtschutz erlaubt. Der Sichtschutz sollte nur nicht wegfliegen können und sollte durch z.B knallige Farben die Fassade nicht verunstalten.
Darf der Vermieter Parabolantennen verbieten?
Nein, allgemein dürfen sie nicht verboten werden, außer es liegt ein Kabelanschluss in der Wohnung, dieser gilt als Gleichwertig und somit kann man die Antenne verbieten.
Sind Lichterketten, Windspiele oder Fähnchen erlaubt?
Auch hier gilt der Grundsatz: Ja, sofern man keinen Nachbarn belästigt oder sein Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass nichts wegfliegen kann oder herabstürzen kann.
Dürfen Tiere auf den Balkon?
Grundsätzlich dürfen Ihre Tiere natürlich auch auf den Balkon. Wenn im Mietvertrag nichts gegenteiliges geregelt ist und man überhaupt Tiere in der Wohnung halten darf.
Zu beachten ist, dass Tiere allerdings nicht auf dem Balkon leben dürfen, da dies zu Lärm- und Geruchsbelästigung führen kann.
Darf ich meine Wäsche draußen trocknen?
Ja, selbst wenn der Vermieter oder die Hausregeln es Ihnen verbietet.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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