Quelle: Ramona Heim/shutterstock.com. Klar, dass mit dem Beginn der EM in Frankreich alle an den Spielen teilhaben wollen. Auch Kinder möchten dabei sein, wenn die entscheidenden Tore fallen — doch das stellt Eltern vor eine schwierige Frage: Wie lange dürfen Kinder eigentlich wegen der EM-Spiele aufbleiben? Wir klären, was Sie noch beachten sollten!
Während der EM sehen sich viele Eltern vor dem Konflikt, ob das Kind bis spät abends aufbleiben und Fußball schauen darf oder sie sie doch ins Bett schicken sollten. Für alle Eltern, die schon jetzt mit sich hadern: Kinder dürfen — gleich welchen Alters — Fußball schauen.
Erlauben die Eltern, dass ihre Kinder solange wach sein können, ist es auch irrelevant, ob es sich um einen Zeichentrick oder ein Fußballspiel handelt, denn die Verantwortung dessen liegt bei den Erziehungsberechtigten. — Natürlich sollte aber auf die Altersbeschränkungen geachtet werden.
Selbst wenn es um Public Viewing geht sind den kleinsten Fußball-Fans keine Grenzen gesetzt — zumindest nicht von rechtlicher Seite aus. Beim Rudelgucken ist nur darauf zu achten, dass der Besuch nur mit einem Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsberechtigten Person (also, einer Person ab 18 Jahren) erlaubt ist.
Für alle Kinder, die sich schon freuen, dass sie wegen Übermüdung zuhause bleiben dürfen am nächsten Schultag: Müdigkeit durch Fußballgucken bis zu später Stunde ist kein Entschuldigungsgrund! — Dabei ist es aber auch vom Bundesland abhängig, ob der Unterrichtsbeginn nicht nach hinten verlagert wird, wenn es am Abend zuvor ein Fußballspiel gegeben hat.
Übrigens: Während der EM bzw. WM gibt es Ausnahmeregelungen für spätes Public Viewing, und zwar zugunsten der Fans und Zuschauer! Denn auch nach 22:00 Uhr darf weiter zusammengesessen, geredet und geschaut werden, obwohl im normalen Alltag dann Lärmschutzbestimmungen bis 55 Dezibel gelten.
Bis zum Ende des Spiels gibt es also für Fans keine Einschränkung und für genervte Anwohner u.a. keinen Anspruch auf Auflösung.
Mehr zu Lärmschutz, Rechten von Kindern oder Anliegerrechten bei öffentlichen Veranstaltungen erfahren Sie bei uns! Wir beraten Sie gerne im Vorfeld, aber auch im Konflikt mit Beteiligten. Kontaktieren Sie uns unter 02461 / 8081 oder schreiben Sie uns an info@mingers-kreuzer.de!
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