Bild: racorn/ shutterstock.com
Das Gesetz regelt klar, dass bei längerer Arbeitsdauer von mehr als sechs Stunden eine Pause eingelegt werden muss. Auch hinsichtlich der Organisation einer solchen Pause gibt es eindeutige Regelungen.
Sollte man an einem stressigen Tag schon länger als sechs Stunden am Stück arbeiten, hat man einen Anspruch auf eine 30-minütige Pause. Dazu ist der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet. Entsprechend müssen bei längerer Arbeitszeit auch eine längere Pause gewährt werden. Wer etwa länger als neun Stunden seiner Beschäftigung nachgeht, hat ein Recht auf 45 Minuten Ruhe. Grundlage dafür bildet das Arbeitszeitgesetz.
Die Pause muss dabei aber nicht unbedingt an einem Stück genommen werden. Eine Aufteilung ist vom Prinzip her problemlos möglich. Kürzer als 15 Minuten wiederum sollten sie aber dann doch nicht sein, da sie ja in erster Linie der Erholung dienen.
Am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit ist das nicht erlaubt, weil vor allem die Entspannung der Mitarbeiter garantiert werden soll. Eine Verkürzung der Arbeitszeit mit Hilfe des Arbeitszeitgesetzes ist also keine Möglichkeit.
Der Arbeitgeber kann sogar vorschreiben, wann Angestellte ihre Pausen nehmen müssen. Entsprechende vertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen müssen dabei besonders beachtet werden. Grundsätzlich ist der „Chef“ aber in seinem Direktionsrecht hier keinen großen Einschränkungen unterworfen.
Einen Anspruch auf eine Zigarettenpause gibt es nicht. Hier kann ein Gespräch mit dem Vorgesetzten aber Abhilfe schaffen. Das gilt vor allem dann, wenn im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu finden sind.
Insgesamt etwas anderes kann für Minderjährige gelten, die zum Beispiel einen Ausbildungsberuf erlernen. Hier muss schon nach viereinhalb Stunden Pause gemacht werden – und zwar eine halbe Stunde lang.
Sollten Sie Fragen rund um ihre Pause oder ihren arbeitsvertraglichen Regelungen haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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