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Der Widerrufsjoker wird als rentable Ausstiegsmöglichkeit aus dem Kreditvertrag gesehen. Doch nicht alle Gerichtsurteile verlaufen erfolgreich für Verbraucher. Wann ist der Widerruf aussichtsreich? Und wann sollte man es lieber lassen?
Immobilienbesitzer haben bei einem erfolgreichen Widerruf ein hohes Sparpotenzial. Die durchschnittliche Ersparnis liegt bei 10.000 € oder noch mehr. Demgegenüber steht die allerdings die Gefahr durch den Widerruf des Darlehens einen hohen Verlust zu machen – besonders wenn es vor Gericht geht.
Um das zu verhindern sollten Sie davor umgehend beim Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten informieren. Sie sollten allerdings wissen, dass Baufinanzierungen, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nicht mehr widerrufen werden können. Wer diese Verträge dennoch rechtzeitig bis Juni 2016 widerrufen hat, hat gute Chancen. Viele Banken geben sich inzwischen durchaus kompromissbereit. Für Darlehen, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist der Widerruf grundsätzlich noch möglich.
Bei Sparkassen ist der Widerruf von Darlehen, die zwischen Mitte 2010 und Mitte 2011 abgeschlossen worden sind, besonders lohnenswert. Zu den Widerrufsbelehrungen mit der Aufschrift „Fassung Juni 2010“ gibt es bereits ein BGH-Urteil, welches die Fehlerhaftigkeit bestätigt. Spätere Darlehen haben geringe Chancen auf Erfolg.
Alle Verträge der ING Diba, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 abgeschlossen worden, sind fehlerhaft. Grund ist die fehlende Angabe über die Dauer bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens im Kreditvertrag. Insbesondere Verträge des Zeitraums zwischen Juni 2010 und September/Oktober 2010 sind unzweifelhaft falsch, da vor Gericht festgestellt wurde, dass die Aufsichtsbehörde zwar als Pflichtangabe aufgeführt, aber nicht genannt wird.
Gute Chancen bestehen ebenfalls bei der Degussa Bank, R&V Versicherung, Münchener Hypothekenbank und BB Bank.
Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf liegen bei Volks-, Sparda- und PSD-Banken nicht sonderlich hoch. Es wurden vergleichsweise wenige Fehler gemacht. Ohne eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie deswegen keine rechtlichen Schritte einleiten.
Dasselbe ist bei einem Widerruf bei der DSL-Bank zu empfehlen. Obwohl es ein paar verbraucherfreundliche Urteile gibt, wurde noch kein höchstrichterlicher Entscheid gegen die DSL-Bank gesprochen.
Mit Ausnahme von Verträgen zwischen Juni und Dezember 2010 hat der Widerruf bei der Deutschen Bank und Commerzbank ebenfalls wenig Aussicht auf Erfolg.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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