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21.11.2015

VW-Update: Manager wussten schon früh vom „Abgasskandal“

21.11.2015

Im Zuge der Ermittlungen gegen Volkswagen haben Manager des Konzerns bereits früh von den Problemen mit der Software gewusst. Dies bestätigen neue schriftliche Dokumente, die VW wohl zu derartigen Eingeständnissen gegenüber den US-Behörden gezwungen haben. Dabei sei es nach der Zeitung „Handelsblatt“ sowie dem Fernseh-Magazin „Frontal 21“ bereits am 19.August zu Gesprächen mit der Umweltbehörde CARB (California Air Resources Board) gekommen. Diese in Kalifornien ansässige Behörde ist in erster Linie für die Luftreinhaltung zuständig. In dem Gespräch soll VW zu Teilen bereits eingestanden haben, dass bei Werten über den Abgasausstoß getäuscht worden sei. Das Ganze geschah also einen Monat bevor die Mitteilung der Umweltbehörde EPA (Environnmental Protection Agency) den Skandal erst richtig ins Rollen gebracht hatte.
 
Im weiteren Verlauf habe die Manager auf Vorstandsebene dann den Umgang mit den Regulierungen in den USA diskutiert und erst Anfang September zugegeben, Abgaswerte im Rahmen verschiedener Zulassungsverfahren geschönt zu haben. Ende September erst hat VW extern kommuniziert, dass es angesichts der Kenntnislage einer Milliarden-Rückstellung bedürfe und Gewinnziele für das laufende Geschäftsjahr nicht erreicht werden können.
 

Wie sind die Fehler der Manager zu bewerten und was heißt das für Anleger und Verbraucher?

Mehrfach haben wir davon berichtet, dass insbesondere Aktionäre des Konzerns im Wege einer Schadensersatzklage einen so genannten Kursdifferenzschaden geltend machen oder sogar den vollständigen Vertrag rückabwickeln können. Grundlage waren hier Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Sollten sich die neuen Erkenntnisse wiederum bestätigen, wäre die Sachlage ähnlich. Es wird daher dringend geraten, die Geltendmachung einzelner Ansprüche genau überprüfen zu lassen und von einem entsprechenden Mehrwert zu profitieren. Neben Verletzungen des Wertpapierhandelsgesetzes kann vor allem auch ein Verstoß gegen das Aktiengesetz vorliegen. Zwar haben die Manager erklärt, dass man rechtskonform gehandelt habe. Doch wiegen die Anschuldigen schwer. Kritisiert wird vor allem der Umgang mit dem bisherigen Skandal. Offenbar wollte der Konzern möglichst lange die Aktie schützen und Zeit gewinnen, anstatt eine lückenlose Aufklärung im Hinblick auf die umweltschädigenden Folgen der Abgas-Affäre voranzutreiben. Dieses Verhalten könnte dem Wolfsburger Automobilhersteller gerade in den USA teuer zu stehen kommen.
 

Wie reagiert VW?

 
In den Vereinigten Staaten ist man dazu übergegangen, betroffenen Kunden Gutscheine im Wert von 1000 Dollar zu offerieren. Mehr als ein Viertel der Kunden haben diese bereits angenommen. Eine solche Möglichkeit ist in Deutschland nicht vorgesehen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass der Druck auf das Unternehmen wesentlich geringer ist als der in den USA.
 

Was Sie als Verbraucher, Kunde und Aktionär tun sollten!

 
Deshalb ist es ratsam, dass man sich nicht einfach mit den Vorschlägen durch den Konzern und seine Manager abspeisen lässt, sondern selbst das „Heft in die Hand“ nimmt und entsprechende Ansprüche mit fachkundiger Hilfe geltend macht. Schließlich dauert es bis zu geplanten Rückrufaktionen noch lange hin, was sich schädigend auswirken kann. So kann es zu Verjährungen Ihrer Ansprüche kommen.
 
Als erfahrener Partner steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer infolgedessen gerne zur Seite. Es kann nicht sein, dass die Verbraucher die Fehler der Manager „ausbaden“ müssen. Kontaktieren Sie uns deshalb einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem entsprechenden Kontaktformular und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Das weitere Vorgehen besprechen wir dann ganz in Ruhe. Wünschen Sie mehr Informationen, schauen Sie doch einfach in unserer Rubrik zum Thema VW-Abgasskandal.

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