Wir hatten bereits davon berichtet, dass VW im Zuge der Abgasaffäre nun auch „Unregelmäßigkeiten“ bezüglich des Kohlenstoffdioxidausstoßes festgestellt hat. So habe der Wolfsburger Automobilhersteller sowohl bei Dieselmaschinen als auch bei „Benzinern“ zu geringe Verbrauchs- und CO2- Werte während der jeweiligen Zulassungsverfahren angegeben. Es sind ungefähr 800.000 weitere Fahrzeuge betroffen. Wer trägt im Endeffekt die Kosten der Kfz-Steuer?
Auch hier ist eine pauschalisierende Bestimmung der Rechtsfolgen nicht möglich. Aufgrund der technischen Komplexität und der Anzahl „manipulierter“ Wagen bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die neuen Erkenntnisse haben. Fest steht jedoch, dass es sich nicht um ein minder schweres Vergehen in Relation zum bisherigen „Diesel-Gate“ handelt. Es drohen VW Klagen wegen Steuerhinterziehung in entsprechender Anzahl. Die Abgasaffäre hatte bis dato ohnehin schon erhebliche Folgen für den Konzern. Mit den weiteren Eingeständnissen könnte die Aktie auf Dauer unter erheblichen Druck geraten. VW ist schon jetzt angehalten wegen der Manipulationen Rückstände in Milliardenhöhe bereitzustellen. Ein Ende scheint also noch lange nicht in Sicht zu sein.
Seit Juli 2009 hängt die Kfz-Steuer für Pkw unter anderem vom so genannten CO2-Ausstoß ab. Auch der Spritverbrauch hat Einfluss auf deren Berechnung. Bewahrheiten sich also die Falschangaben von VW in vollem Umfang, kommt es zu folgender Problematik: Besitzer der entsprechenden Modelle von VW, Audi, Seat oder anderer firmenangehöriger Marken müssten eine höhere Steuer für diese erbringen. Behörden sind sogar dazu ermächtigt, Beträge im Nachhinein einzufordern, soweit sie im Rahmen ihres Ermessens reagieren. Doch schlägt die Thematik derartig hohe Wellen, dass sich jetzt auch Bundesverkehrsminister Dobrindt in die Diskussion einschaltet. Seiner Meinung nach dürfe der Skandal um die falschen Angaben keine Nachteile in Bezug auf die Kfz-Steuer für den VW-Kunden mit sich bringen. So solle ein Gesetz erlassen werden, dass eventuelle Nachforderungen der Kfz-Steuer verhindere.
Im Gegensatz zur bisherigen Manipulation und damit verbundener Rückrufaktion plant VW lediglich eine Nachzertifizierung. Denn falsche Angaben bezüglich des Kohlenstoffdioxidausstoßes könne man schließlich nur durch einen Tausch des Motors reparieren. Das aber fordert einen erheblichen Mangel im Sinne eines technischen Defekts, der vorliegend laut Unternehmen aber gerade nicht vorliegen soll. Auch hier ist also die Rechtslage noch nicht ganz eindeutig. Keinesfalls müssen sich Besitzer der betroffenen Autos in jedem Fall den Vorschlägen oder öffentlichen Feststellungen des Konzerns beugen.
Wenden Sie sich deshalb doch einfach telefonisch unter 02461/8081 an uns und vereinbaren einen Termin. Gerne besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter News sowie in unserem Beitrag zu den Folgekosten für VW-Kunden.
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