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Reparatur von Diesel-Motoren wirklich einfacher und billiger als gedacht?

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Zuletzt wurde der Druck auf Volkswagen immer größer. Die vom Kraftfahrtbundesamt vorgeschriebene Deadline zur technischen Überarbeitung der betroffenen Motoren kam immer näher. Jetzt soll eine Lösung gefunden worden sein. Und diese scheint wesentlich billiger und einfacher zu sein als die bis dato in Expertenkreisen kursierenden Erwartungen. Doch wie kann in der Abgasaffäre eine technische Reparatur der Motoren plötzlich so simpel sein?
 

Was plant VW bei der Umrüstung der Motoren? 

 
Im Grundsatz geht es um die Diesel-Motoren der Reihe EA 189. So soll ein Update der Software für die 2-Liter-Motoren reichen, um die Manipulationen quasi rückgängig zu machen. Etwas komplizierter – aber dennoch sehr einfach und schnell – stellt sich eine Reparatur für die 1,6 Liter-Motoren dar. Hiervon sind immerhin ca. 3 Millionen Fahrzeuge betroffen. Neben einem Software- bedarf es auch einem Hardwareupdate. Aufgrund der Komplexität und der technischen Feinheiten ist man zu Anfang davon ausgegangen, dass eine Umrüstung nur schwer durchführbar sei. Doch soll jetzt laut Volkswagen ein Gitternetz vor dem Messer der Luftmassen ausreichen, um eine vollständige Nachbesserung der Motoren zu erreichen. Der Messer sorgt dabei für eine optimale Steuerung des Gemischs von Luft und Benzin, indem er die Massen an Luft erfasst, die in die Motoren strömen. Die Neuerung soll zur Stabilisierung der Datenerfassung beitragen, damit eine Zudosierung des Kraftstoffs genauer erfolgen könne, so ein VW-Entwickler. Die ganze Prozedur soll nicht länger als eine Stunde dauern. Neben VW-Modellen sind auch die Marken Seat, Skoda und Audi für den Prozess vorgesehen.
 

Können also alle aufgetretenen Mängel einfach im Rahmen der Rückrufaktionen nachgebessert werden? Wie geht es für Kunden weiter?

 
Frühestens Anfang 2016 soll mit einer Überarbeitung der Motoren begonnen werden. Der ganze Umrüstungsprozess kann bis zu über einem Jahr andauern. Angesichts des Ausmaßes des Skandals und der immensen Rückstellungen muss man sich insbesondere als Rechtsexperte die Frage stellen, ob mit dem Umfang der jetzt geplanten Rückrufaktion von 500 Millionen Euro der Plan wirklich aufgehen kann. Schließlich hat man inzwischen acht Jahre Zeit gehabt, etwaige Fehler zu beheben. Vor allem, wenn es sich anscheinend nur um derartige Kleinigkeiten gehandelt hat. Deshalb ist davon auszugehen, dass Volkswagen grundsätzlich das Vorliegen eines Mangels gar nicht anerkennen will. Man versucht durch eine Hintertür Gewährleistungsrechte auszuschließen. Auch hinsichtlich entsprechender Verjährungsfristen werden keine genauen Angaben gemacht. Immerhin konnte man sich dazu durchringen, die Verjährung für die EA 189-Motoren einer Verlängerung bis Ende 2016 zuzuführen.
 
Doch bleiben entscheidende Fragen unbeantwortet. Werden durch die Umrüstungen andere Veränderungen wie ein erhöhter Spritverbrauch zutage treten? Warum hat man so lange mit den Reparaturen der Motoren gewartet, wenn es offensichtlich nur einer simplen technischen Änderung bedarf? Werden die amerikanischen Behörden sich auf dieselben „Deals“ einlassen? Das alles bleibt vorerst abzuwarten.
 

Was wir Betroffenen empfehlen können!

 
Zunächst einmal sollten Sie sich von den Plänen des Wolfsburger Automobilherstellers nicht abschrecken lassen und durchaus eine eigene Prüfung Ihrer Rechte veranlassen. Schadensersatzansprüche kommen vor allem dann in Frage, wenn Ihr Wagen nach der Umrüstung weiterhin mit einem Mangel behaftet ist oder ein neuer auftritt. Dies ist im Hinblick auf den Spritverbrauch nicht unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind Pläne für 3-Liter-Motoren und andere betroffene Modelle noch nicht absehbar. Hier kann eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen deshalb Sinn machen, weil eine Verjährung momentan nicht „unterbrochen“ ist. Mit einem freiwilligen Entgegenkommen von VW ist derweil nicht zu rechnen. Das zeigt das gesamte Vorgehen des Konzerns, das auf möglichst hohe Schadensbegrenzung ausgerichtet ist. Scheuen Sie sich also nicht, juristischen Rat einzuholen und von Ihren Rechten Gebrauch zu machen. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite. Kontaktieren können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem Formular. In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten zu einer effizienten Durchsetzung Ihrer Rechte auf. Mehr Informationen zum Thema VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik.
 
 
 

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