Über das Ausmaß der Abgasaffäre rund um VW haben wir ausführlich in unserer entsprechenden Rubrik berichtet. Jetzt steht fest, dass es sich bei der Mehrzahl der 800.000 Autos im Rahmen um geschönte Abgaswerte um Modelle aus dem Jahr 2016 handeln soll. Die derzeitige Zahl wird auf ungefähr 430.000 beziffert. Darüber hinaus will VW prüfen, ob noch weitere Modelle aus anderen Jahrgängen betroffen sind.
Nachdem VW zunächst zugegeben hatte, Diesel-Maschinen mit einer manipulativen Software ausgestattet zu haben, musste sich der Konzern schließlich eingestehen, dass auch zu geringe Verbrauchs- sowie Ausstoßwerte an Kohlendioxid angegeben worden sind. Neben Dieselmotoren waren hiervon auch Modelle mit Benzin-Motoren betroffen.
Eine pauschalisierende Bestimmung der Rechtsfolgen ist aufgrund der technischen Komplexität und der Anzahl „manipulierter“ Wagen und Modelle nur schwer möglich. In erster Linie sollte jeder Verbraucher prüfen, ob er von den falschen Angaben über Ausstoßwerte und Verbrauch betroffen ist. Zwar versicherte VW, dass etwaige Steuermehrbelastungen der Halter ausschließlich VW selbst in Rechnung gestellt werden. Doch schließt das für Verbraucher nicht die Möglichkeit aus, andere Ansprüche geltend machen zu können. Insbesondere die Tatsache, dass es sich bei den falschen Angaben um so genannte Stickoxidwerte vor allem um Neuwagen handelt, eröffnet einen großen Spielraum im Hinblick auf die Durchsetzung von Forderungen. Denn Gewährleistungsrechte verjähren in der Regel in Deutschland nach zwei Jahren, etwaige Garantieversprechen von Händlern auch schon mal früher. So ist es im Zuge der neuesten Erkenntnisse unerlässlich, dass Verbraucher sich über ihre Rechte informieren und Schritte zur Geltendmachung der eigenen Ansprüche einleiten.
Analysten schätzen, dass auf den Konzern in den kommenden drei Jahren alleine Mehrkosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufgrund höherer Zinsbelastung zukommen. Dies liegt insbesondere an der Unüberschaubarkeit der Belastungen. Gerade in den USA sind die Folgen für VW nur schwer voraussehbar, weil hier Strafzahlungen über das in Deutschland übliche Maß anfallen können. Das spiegelt sich auch auf dem derzeitigen Finanzmarkt wieder. So muss sich der Wolfsburger Automobilhersteller mit immensen Risikoaufschlägen abfinden. Konkret würde das Szenario erst dann, wenn VW wirklich frisches Geld braucht. Doch ist eine derartige Entwicklung kaum vermeidbar, schon 2016 ist von einem solchen Fall auszugehen.
VW hat im Rahmen der neuen Erkenntnisse mitgeteilt, dass noch diese Woche Käufer der entsprechenden Modelle informiert werden sollen und diese ihre eigene Betroffenheit dann prüfen können. Doch sollten Sie sich in diesem Fall nicht auf das Vorgehen von VW beschränken. Klar ist, dass der Automobilhersteller möglichst gestärkt aus der Krise hervorgehen will. Deshalb gehe man in Wolfsburg auch nicht davon aus, dass es zu Entlassungen der Stammbelegschaft komme. Für Sie als Verbraucher gilt es aber jetzt mehr denn je, ihre Rechte und Ansprüche umgehend zu prüfen und einer zeitnahen Geltendmachung zuzuführen. Gerne können Sie sich daher telefonisch unter 02461/8081 an uns wenden oder unter dem vorgesehenen Formular kontaktieren. Weitere Informationen rund um den VW-Skandal und ihren Rechten als Verbraucher finden Sie unter unserer Rubrik.
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