Vereinzelt wird mittlerweile in der Politik gefordert, dass auch in Deutschland eine Art Sammelklage für Verbraucher möglich sein soll. Befürworterin eines solchen Modells ist die Vorsitzende der Grünen Simone Peter. Die Bundesregierung solle mit den Automobilherstellern viel härter ins Gericht gehen. Insbesondere im Rahmen der Entschädigung der Verbraucher solle eine Form der Sammelklage Abhilfe schaffen.
Anders als in unserem Rechtssystem sieht das anglo-amerikanische die Möglichkeit einer Sammelklage („class action“) als spezielle Verfahrensart vor. Dabei ist es möglich, dass eine Vielzahl von Parteien ihre Ansprüche in einem einzigen Verfahren geltend machen können. Vorteile bringt ein solches Verfahren vor allem dann mit sich, wenn zum Beispiel Verbraucher in Massen nach einem bestimmten Schema ein minderwertiges Produkt erwerben beziehungsweise durch das Unternehmen aufgrund unzutreffender Angaben über das Produkt getäuscht werden. Diese Konstellation scheint momentan auf den VW-Skandal zuzutreffen. Die Sammelklage soll dabei einen Abschreckungseffekt ausstrahlen, um andere Unternehmen zu rechtstreuem Verhalten zu bewegen. Mithin soll eine derartige Verfahrensart Rechtssicherheit schaffen. Schließlich ergeht für die Verbraucher eine Entscheidung gemeinsam, was in einem Prozess auch dazu führt, dass die Kosten insgesamt erheblich gesenkt werden können. Auf der anderen Seite werden die Klagen aber auch immer wieder kritisch beäugt. Denn oftmals wird durch sie in missbräuchlicher Weise Druck auf eigentlich rechtstreue Unternehmen ausgeübt.
In der Bundesrepublik wird inzwischen das Modell so genannter Musterfeststellungsklagen diskutiert. Auch hier sollen eine Vielzahl von Geschädigten gegen den Streitgegner in nur einem Prozess vor Gericht ziehen können. Interessant ist dabei, dass Geschädigte später noch in den Prozess „einsteigen“ können und es für jeden Kläger zu einer Hemmung der Verjährung käme. Mithin wäre die Verjährung gestoppt. Doch sieht die Rechtslage momentan noch ganz anders aus. Ein entsprechender Gesetzesentwurf für eine Art „Sammelklage“ in Deutschland ist frühestens für 2016 vorgesehen. So muss jeder geschädigte Verbraucher weiterhin individuell beweisen, dass und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.
Was für Verbraucher also bis dato nicht denkbar erscheint, ist für Anleger auch jetzt schon in Deutschland möglich. So genannte Anlegerklagen sollen finanzielle Schäden in Bezug auf die erheblichen Kursverluste der Aktien von VW und weiteren erstatten.
Deshalb sollten Sie sich bei uns melden. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie einfachen Fragen rund um den VW-Skandal zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461 / 8081 oder unter dem entsprechenden Kontaktformular. Weitere Informationen zu dem Thema VW- beziehungsweise Porscheaktien finden Sie unter dem Artikel „VW-Skandal: Auch Aktionäre können Rechte geltend machen!“ oder zu der Thematik der Sammelklage unter „VW-Aktien: Wenn ein Konzern ins Schwanken gerät“.
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