Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich in einem Gutachten zum VW-Skandal unserer Rechtsauffassung angeschlossen, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Demnach können geschädigte Autokäufer bei einem erhöhten Spritverbrauch oder Leistungseinbußen des Motors nach einer technischen Umrüstung ihr Geld zurückfordern. Darüber hinaus kommen auch Klagen auf Schadensersatz wegen des Tatbestands der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung in Betracht. Der Bundestag bestätigt folglich die Möglichkeit der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
Experten gehen von erhöhtem Spritverbrauch und Leistungseinbußen aus!
Schon seit Bekanntwerden der Pläne zum bundesweiten Rückruf haben viele Experten darauf hingewiesen, dass Nachbesserungen durch VW nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar seien. So stellte Wolfgang Eifler (Inhaber des Lehrstuhls für Verbrennungsmotoren in der Fakultät Maschinenbau, Ruhr-Universität Bochum) schon zu Beginn fest, dass alle Abgasnachbehandlungsmaßnahmen Auswirkungen auf die Motorleistung und damit die Fahrbarkeit des Autos haben. Das dokumentieren inzwischen auch verschiedene Tests im Rahmen der ersten Umrüstungsmaßnahmen. So zeigen Ergebnisse von „Auto, Motor, Sport“ für das Modell Amarok, dass vor allem die Verbrauchswerte nach dem Rückruf erhöht sind. Nicht zuletzt wegen dieser Befürchtungen verweigert das Kraftfahrtbundesamt derzeit wohl die Freigabe für weitere Modelle wie dem VW-Passat. Das Verbrauchermagazin „Consumer Magazin“ geht sogar von einem Mehrverbrauch von über 10 Prozent aus. Das würde wiederum nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem Rücktritt berechtigen und damit zu einem erheblichen Mehrwert für Betroffene führen.
Bundestag gibt umfassende Rechtseinschätzung zum VW-Skandal!
Der Bundestag teilt die Rechtsauffassung der Kanzlei Mingers & Kreuzer, die inzwischen eine Vielzahl Geschädigter vertritt und berät. Aufgrund der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche sollte man jedoch dringend handeln. Aus diesem Grund haben wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bereits mehrere Verfahren zur Unterbrechung der Verjährung eingeleitet. Anderenfalls kann hier ein Rechtsverlust drohen. Das gilt nach Ansicht des Bundestags auch für Gebrauchtwagenkäufer. Zögern Sie also bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht.
Sollten Sie Fragen zum VW-Skandal haben oder eine kostenlose Erstberatung wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer als kompetenter Partner natürlich gerne zur Seite. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik.
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