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24.04.2016

VW offenbar vor Einigung mit den amerikanischen Behörden!

22.04.2016

Wir hatten in unserem letzten Artikel („Volkswagen: Hat Audi die Schimmelsoftware entwickelt?“) von einer wegweisenden Woche in der Abgasaffäre für VW gesprochen. Bis zum 21. April musste VW in den USA eine Lösung für einen umfassenden Rückruf präsentieren, um einen langwierigen Prozess mit unabsehbaren Folgen zu vermeiden. Jetzt soll VW eine Einigung mit den entsprechenden Behörden erzielt haben. Wie „Die Welt“ berichtet, sollen Geschädigte der Abgasaffäre in den USA bis zu 5000 Dollar Entschädigung erhalten. Abgesehen davon soll VW die Kosten für die von der Abgasaffäre betroffenen Fahrzeuge übernehmen.
 
Im Detail soll Volkswagen sich sogar bereit erklärt haben, die manipulierten Fahrzeuge zurückzukaufen. Es handelt sich dabei um circa 500.000 Diesel-Fahrzeuge, bei denen systematisch manipulierte Software verbaut worden war. Alternativ können Geschädigte in den USA ihr Fahrzeuge aber auch reparieren lassen. Neusten medialen Berichten zufolge sollen zudem die Halter der Fahrzeuge von VW zusätzliche Entschädigungen aus einem speziellen Fonds erhalten, der wohl ein Volumen von einer Milliarde Dollar aufweist.
 
VW will also jedem Geschädigten der Abgasaffäre einen Aufpreis zahlen, um den evident gesunkenen Marktwert der Fahrzeuge auszugleichen. Mehrfach hatten wir davon berichtet, dass seit Bekanntwerden der Abgasaffäre die Marktwerte betroffener Wagen deutlich gesunken sind. Damit einhergehend leiden Geschädigte natürlich auch unter einem deutlich geringeren Wiederverkaufswert.
 
Inwiefern die Einigung mit den amerikanischen Behörden im Detail aussehen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: VW versucht mit allen Mitteln, Kunden in den USA zu befrieden. So können diese ihre Fahrzeuge nicht nur zum ehemals geltenden Marktwert an Volkswagen verkaufen, sondern erhalten darüber hinaus noch eine Entschädigung von 5000 Dollar. Daher muss man sich natürlich fragen, woraus diese Differenzen im Umgang mit der Abgasaffäre zwischen den US- und den deutschen Kunden erwachsen und wie VW diese offensichtlichen Ungerechtigkeiten rechtfertigen will?
 
Hierzulande wartet man bei VW vergeblich auf Zugeständnisse. Die Empörung über den Umgang in der Abgasaffäre war schon groß, als VW Gutscheine an die US-Kunden verteilte. Jetzt sollen sie neben Rückkäufen auch noch weitere Entschädigungen erhalten. Was passiert indes mit den Geschädigten in Deutschland?
 
Angesichts der drastischen Ungleichbehandlung sollten Geschädigte in der Bundesrepublik nicht länger warten und eigene Ansprüche geltend machen. Dabei stehen die Chancen einer erfolgreichen prozessualen Rechtsdurchsetzung sehr gut. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer vertritt bereits eine Vielzahl von Geschädigten und steht Ihnen als Experte in der Abgasaffäre natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zur Abgasaffäre bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.

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