Bild: nitpicker/ shutter stock.com
Das OLG Braunschweig hat bezüglich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eine erste Einschätzung abgegeben. Mit welchen zentralen Fragen sich das Gericht nun beschäftigt, erklären wir im Folgenden!
Im vorliegenden Fall vor dem OLG Braunschweig klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellvertretend für rund 470.000 Diesel-Kunden. Die Anklage der Autokäufer einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung werde das Gericht sehr ernsthaft in Betracht ziehen. Aber auch der Standpunkt der Kläger wird kritisch beleuchtet. Für das Gericht ist dies das erste Musterverfahren dieser Art.
Die Richter sehen die Tatsache als problematisch an, dass der Schaden, der durch manipulierte Abgaswerte hervorgerufen wurde, nicht zutreffend vermittelt worden sei. Noch ist unklar, ob die Abgas-Software oder erst die anschließenden Diesel-Fahrverbote den Schaden verursacht haben. Die Fahrzeuge wurden nämlich in den allermeisten Fällen weiter genutzt. Es sei nicht offenkundig, dass ein Schaden entstanden ist. Die Kläger sollten ohnehin damit rechnen, eine Nutzungsentschädigung von der Höhe des Schadensersatzes abzuziehen. Je länger und häufiger der Wagen noch genutzt wurde, desto geringer wird der Anspruch des Käufers gegen VW.
Des Weiteren sei fraglich, ob allein schon durch den bloßen drohende Umstand, dass die Dieselautos beschlagnahmt werden könnten, eine Vermögensgefährdung eingetreten sei.
Das Gericht ziehe ein Vergleich zwischen den beiden Parteien vor. Dies sei sehr schwer, da sich die Ansprüche der Autokäufer stark voneinander unterscheiden und eine gerechte und vernünftige Verteilung somit eine Herausforderung darstellt – aber dennoch ist es möglich. Der Richter-Vorsitzende Neef verbreitete den Vorschlag, beim Bundesamt für Justiz genaue Angaben über das Register anzufordern.
Die Verbraucherzentralen zeigten sich zum Auftakt des Musterverfahrens zufrieden. Das Gericht habe die Verhandlung bisher sehr gut geführt. Sie sind guter Dinge, dass es zu einer Verurteilung kommen könnte.
Auch wenn im Falle eines guten Ausgangs der Musterfeststellungsklage jeder Geschädigte seinen Anspruch noch einmal einzeln gerichtlich durchsetzen müsste, stellt diese Klageart den Vorteil für betroffene VW-Kunden dar, dass sie dafür nicht bezahlen müssen. Gewinnen also die Verbraucherschützer, profitieren alle, die sich der Klage angeschlossen haben.
Sollten Sie allerdings vor Gericht verlieren, sind alle, die sich der Musterfestellungsklage angeschlossen haben, an das Urteil gebunden und können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen und ihren eigenen Anspruch durchsetzen. Es ist somit ein großes Risiko.
Leider kann sich das Verfahren zur Musterfeststellungsklage noch über Jahre hinziehen. Die Kläger müssen mit mindestens vier Jahren rechnen. Der Fall könnte zudem noch an den BGH überwiesen werden. Verbraucherschützer hoffen auf einen Vergleich, um genau das zu vermeiden.
Der zweite Termin soll am 18. November im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig stattfinden. Es sind bereits 300 Plätze für Anwälte, Journalisten und Zuschauer reserviert.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Musterfeststellungsklage.
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