Bild: HelmutSeisenberger / shuttersock.com
VWs Anwälte, die US-Kanzlei Jones Day hatte in letzter Instanz versucht, die Dokumente, die den Diesel Abgasskandal betreffen, zurückzuhalten. Nun entschieden die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruher, dass sie nun ausgewertet werden dürfen.
Die interne Aufarbeitung im VW Konzern
Volkswagen hatte die US-Kanzlei Jones Day damit beauftragt, den Diesel Abgasskandal intern im VW-Konzern aufzuarbeiten. Ermittlungsbehörden hatten daraufhin Räume der Kanzlei durchsucht und mehrere tausend Dokumente sichergestellt. Die Kanzlei hatte daraufhin Widerspruch eingelegt und hat bis nach Karlsruher zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Richter entschieden nun, dass die Ermittlungsbehörden die Dokumente einsehen dürfen und verwenden dürfen. Konkret geht es bei den Dokumenten um die WV-Tochter Audi. Mittlerweile stehen rund 20 Personen unter Verdacht, die an dem Betrug der manipulierten Motoren beteiligt gewesen sein sollen.
Ein Sieg für die Verbraucher, die gegen VW klagen
Der Richterspruch in Karlsruher ist deswegen so wichtig, weil er in der Konsequenz bedeutet, dass vermutlich viel belastendes Material jetzt bei den Ermittlungsbehörden liegt. Diese Dokumente erleichtern dann in den Klagen der Verbraucher die “arglistige Täuschung“ nachzuweisen. Insgesamt wurden 185 Aktenordner und noch mehr elektronische Unterlagen bei der Razzia sichergestellt.
Die Bundesverfassungsbeschwerde im Detail
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruher nahm die Verfassungsbeschwerden von VW, Day Jones und deren Anwälte erst gar nicht zur Entscheidung an. Die Richter führten an, dass VW weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihren Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei. Außerdem sei eine ausländische Kanzlei nicht grundrechtsberechtigt.
Obwohl die Durchsuchung der Kanzlei schon mehr als ein Jahr zurückliegt, nehmen die Diskussionen nicht ab. Durchsuchungen in Kanzleien sind nämlich nicht alltäglich. Die Hürden für solche Eingriffe bei „Berufsgeheimnisträgern“ wie Anwälte oder Ärzten sind hoch. Die Staatsanwaltschaft stellt damit auch klar, dass die versprochene Kooperation der Autobauer ihnen nicht ausreicht. VW betonte jedoch, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft inakzeptabel sei. Man werde sich mit allen Mitteln wehren.
Nachdem VW vor dem Amtsgericht und dem Landgericht abgeblitzt ist, gingen sie direkt nach Karlsruher. Sie seien in ihren Grundrechten aus Artikel 12 (freie Berufsausübung), Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Artikel 14 (Schutz des Eigentums) verletzt. Zwar erzielten sie so einen Aufschub der Einsicht in die Dokumente um ein halbes Jahr, schlussendlich stimmten aber die Richter der Staatsanwaltschaft zu, die die Unterlagen nun einsehen darf.
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