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19.04.2016

VW mit sattem Minus bei Verkaufszahlen!

18.04.2016

Insgesamt erreicht der Automarkt in Deutschland ungefähr das Niveau des vergangenen Jahres. Im Detail handelt es sich dabei um circa 323.000 Neuzulassungen. Bei Volkswagen jedoch brechen die Zahlen im Zuge von Abgasskandal und Rückruf drastisch ein.
 

Käufer strafen VW ab!

 
Dass es in der ganzen Autobranche zu einer Stagnation gekommen ist, liege laut dem Verband der Automobilindustrie vor allem an den Osterfeiertagen. Die sinkende Kurve ist natürlich auf den Abgasskandal und dessen Folgen zurückzuführen. So hat das Kraftfahrtbundesamt immer noch keine Genehmigung für den Rückruf der Modelle Passat und Skoda Superb erteilt. Das stellt VW natürlich vor weitere logistische und technische Schwierigkeiten, die der Abgasskandal ohnehin schon aufwirft. Demnach ist ein Rückgang von Neuanmeldungen des Modells Golf von circa 5 Prozent zu verzeichnen. Bezogen auf das gesamte Quartal sanken diese sogar um 7,4 Prozent. Während beim Passat die Zulassungen um 9 Prozent gesunken sind, sieht es für das Modell Touareg (-19 Prozent) besonders schlimm aus.
 

Auch im Gesamtquartal schlechte Zahlen bei VW!

 
In den ersten drei Monaten des Jahres brachen die Zulassungen für Neuwagen bei Volkswagen um knapp 4 Prozent ein. Dagegen befindet sich Audi im Höhenflug. Im Fokus des Aufschwungs steht das Modell Audi A 4.
 

VW muss weiter bangen!

 
Weiterhin herrscht keine Klarheit über die Zukunft bei VW. Der Abgasskandal ist noch lange nicht behoben und die Rekordstrafen in den USA noch nicht erfolgt. Hierzulande stockt der Rückruf. Das Kraftfahrtbundesamt geht davon aus, dass nach dem Rückruf ein erhöhter Spritverbrauch vorliegen wird. Damit bestätigt die Behörde nun auch offiziell unsere Einschätzung, die auch schon die Fachzeitschrift „Auto Motor Sport“ in Bezug auf das Modell Amarok analysiert hat. Auch nach dem Rückruf ist das Fahrzeug von VW Geschädigten mit einem Mangel behaftet, der zum Schadensersatz oder sogar zum Rücktritt berechtigt. Wir verweisen zudem darauf, dass der Wagen bei einem Wiederverkauf wegen des merkantilen Minderwertes einen geringeren Erlös erzielen wird. Deshalb sollten Geschädigte von VW handeln und auf eine Rechtsdurchsetzung beharren. Dabei ist jedoch aufgrund der Verjährungsfristen Eile geboten.
 
Sollten Sie Fragen rund um den Abgasskandal bei VW haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum Abgasskandal sowie dem Rückruf von VW finden Sie auch in unserer Rubrik.

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