Zwar befindet sich inzwischen die VW-Aktie wieder auf einem gewissen Höhenflug. Doch der Skandal ist präsenter denn je. Unter der Woche hatte VW erste Pläne für einen Rückruf der Motorenreihe EA 189 vorgelegt. Überraschenderweise soll in den meisten Fällen entweder ein Software-Update oder ein so genannter Luftmesser ausreichen, um die Emissionswerte wieder in den ursprünglich geplanten Stand zu bringen. Skepsis gegenüber diesem Lösungsvorschlag ist durchaus legitim. Wir erklären, weshalb der Rückruf noch lange nicht das Ende der Abgasaffäre bedeutet.
Zunächst einmal handelt sich bei dem geplanten Rückruf um eine logistische Herkulesaufgabe. Die 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeuge müssen auf rund 2170 autorisierte Partner von Volkswagen verteilt werden. Das gilt auch für die Marken Audi, Seat und Skoda. In der Praxis muss quasi jede Werkstatt mit 1100 Autos rechnen. Das heißt, dass jeder VW-Partner mehrere Wochen für die geplante Aktion freihalten müsste – und das neben dem Alltagsgeschäft. Geschädigte müssen sich also schon mal darauf einstellen, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen wird. Doch steht der Rückruf entgegen der Aussagen von VW noch immer auf dem Prüfstand. Das Kraftfahrtbundesamt hat noch keine verbindliche Genehmigung erteilt. Ein derartiger Bescheid muss zunächst abgewartet werden, bevor endgültige Urteile im Hinblick auf technische Aspekte erfolgen können.
Wir hatten bereits zuvor davon berichtet, dass unterschiedliche Umrüstungsmaßnahmen erforderlich sein werden. Bei den 2-Liter-Maschinen soll ein Update der Software genügen, wohingegen bei den 1,6-Liter-Maschinen der Einbau eines Luftmessers (Strömungstransformator) notwendig sei. Der ganze Rückruf soll maximal eine Stunde dauern. Angesichts des nur geringen technischen Eingriffs stellt sich die Frage, warum Volkswagen in den letzten acht Jahren keine solche Lösung parat hatte. Die Aktion scheint einen Hauch von „Augenwischerei“ innezuhaben. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, was mit Fahrzeugen geschehen soll, die nicht mit der Reihe EA 189 betrieben werden.
Sollte das Kraftfahrtbundesamt der geplanten Aktion zustimmen, wäre eine Rückruf verbindlich. Das hängt mit der behördlichen Stellung und der daraus resultierenden amtlichen Bekanntmachung zusammen. Geschädigte würden dann in den kommenden Wochen angeschrieben werden, so dass eine amtliche Anordnung wirksam wäre. Dieser müsste dann Folge geleistet werden. Dennoch bleiben gerade hier die Entwicklungen spannend. Noch hat das KBA keine Genehmigung erteilt, auch wenn der Druck von Politik und Lobby groß ist.
Das bleibt abzuwarten. Viele Experten gehen nach heutiger Kenntnislage davon aus, dass ein erhöhter Spritverbrauch nach dem Rückruf vorliegen oder unter Umständen auch die Leistung eingeschränkt sein wird. Hierzu hüllt sich die Konzernführung in Schweigen. Nicht einmal Experten vom ADAC haben auch nur einen Einblick in die technischen Lösungen der Wolfsburger werfen dürfen. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass der Verbrauch steigen wird oder entsprechende Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Denn die durch den Luftmesser regulierende Reinigung erfolgt über Kraftstoffeinspritzung, was sich negativ auf die Verbrauchswerte auswirkt. Hier wird man im Einzelfall genau prüfen müssen, ob eine solche Konstellation gegeben ist. Denn dann wäre Ihr Fahrzeug weiterhin mit einem Mangel behaftet und etwaige Gewährleistungsrechte gegeben. Solche sollten auch unbedingt mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden. Das gilt vor allem im Hinblick auf einen geringeren Wiederverkaufswert.
Grundsätzlich unterliegen Gewährleistungsrechte einer regelmäßigen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache. VW hat sich aber dazu bereit erklärt, auf eine Verjährung bis Ende 2016 zu verzichten. Alles andere wäre auch nicht tragbar gewesen. Stellt sich jedoch nach dem Rückruf heraus, dass immer noch ein Mangel vorliegt, kann unter Umständen auch ein Rücktritt in Frage kommen. Dazu muss der Mangel dann aber erheblich sein. Nach neuester Rechtsprechung ist das zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Spritmehrverbrauch von über zehn Prozent vorläge.
Wir raten Ihnen dazu, eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes bezüglich der Genehmigung der Rückrufaktion zuallererst abzuwarten und dann das weitere Vorgehen zu planen. Sind Sie Betroffener vom Rückruf, wäre eine technische Umrüstung für Sie erst einmal verbindlich. Dennoch kann es hilfreich sein, anwaltlichen Rat einzuholen, welche Rechte nach dem Rückruf geltend gemacht werden können. Nicht selten hat die Vergangenheit gezeigt, dass derartige Aktionen nicht immer von Erfolg gekrönt gewesen sind. Für alle anderen Geschädigten ist eine Prüfung der Sachlage unerlässlich. Schließlich macht Volkswagen hier hinsichtlich etwaiger Verjährungsfristen keinerlei Zugeständnisse. Der ganze Vorgang zeigt vielmehr, dass der Konzern möglichst kostenschonend die Krise überstehen will. Hier in Deutschland scheint die Autolobby dabei beste Arbeit zu verrichten. Ob sich auch die Vereinigten Staaten auf eine solche „Taktiererei“ einlassen werden, ist mehr als unwahrscheinlich. Dort fallen Strafzahlungen in beträchtlichem Sinne an. Der Abgasskandal ist also durch den Rückruf noch längst nicht aus der Welt geschafft. Es wird jetzt erst richtig spannend. Skepsis gegenüber den vorgelegten technischen Lösungen ist durchaus geboten.
Sollten Sie von VW, Audi oder Co. getäuscht worden sein, scheuen Sie sich nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen die Sachlage und ein eventuell weiteres Vorgehen. Rufen Sie uns doch einfach unter 02461/8081 an oder bedienen sich dem unten angebrachten Kontaktformular. Aktuelle News und Hintergründe rund um den VW-Abgasskandal und Ihren Rechten finden Sie auch in unserer Rubrik.
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