Täglich berichten wir rund um die Abgasaffäre bei Volkswagen. Neben VW sind auch Seat, Skoda, Audi und Porsche betroffen. Im Rahmen der Rückrufaktionen sollen jetzt für die Motorenreihe EA 189 technische Umrüstungen erfolgen. Das Ganze soll in maximal einer Stunde erledigt sein. Neben dem Einsatz eines so genannten Luftmessers reicht unter Umständen auch schon ein einfaches Update der Software aus. Die Reparaturen sollen dabei geltendes Gewährleistungsrecht erfüllen. Doch was muss man als Kunde genau beachten?
Grundsätzlich unterliegt jedes Fahrzeug der gesetzlichen Gewährleistung. Das heißt, dass Sie dem Verkäufer, in aller Regel einem VW-Händler, die Möglichkeit einräumen müssen, etwaige Mängel ausbessern zu können. Im Zuge des Abgasskandals weicht das behördliche Vorgehen aber von der normalen Prozedur ab. So hat das Kraftfahrtbundesamt in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass eine solche Nachbesserung flächendeckend durchgeführt werden solle. Diese behördliche Anordnung ist für Sie erst einmal verbindlich. Wir hatten bereits erläutert, warum man der Vorgehensweise mit einem gewissen Grad an Skepsis begegnen sollte. Schließlich hätte man eine derartig einfache Lösung schon längst innerhalb der letzten acht Jahre präsentieren können. Darüber hinaus sollten alle Geschädigten die geltenden Verjährungsfristen im Auge behalten, die regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs betragen. Zwar hatte VW erklärt, dass man bis Ende 2016 auf diese verzichte. Doch müsste dieser Verzicht eigentlich von Ihrem Händler erklärt werden. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich umgehend mit diesem in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt dahingehend zu klären. Aus anwaltlicher Sicht ist es daneben sinnvoll, sowohl Ihren Händler als auch den Hersteller (VW) aufzufordern, etwaige Mängel kostenlos zu beseitigen. Stellen Sie sicher, dass eine Umrüstung nicht auf Kosten anderer Mängel erfolgt.
Sollten sich die derzeit kursierenden Vermutungen dennoch bestätigen, können weitere Rechte einschlägig sein. Viele Experten gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Ihr Fahrzeug auch nach Reparatur weiterhin mit einem Mangel behaftet sein wird. Genau genommen gewährt VW zwar keine Einblicke in den technischen Vorgang. Doch ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass das Plastikgitter, das zur Bereinigung der Emissionen beitragen soll, einer Kraftstoffeinspritzung bedarf. Folglich würde sich der Spritverbrauch Ihres Wagens erhöhen. Demzufolge wäre an eine Minderung des Kaufpreises zu denken. Laut geltender Rechtsprechung käme bei einer Divergenz von mehr als 10% sogar die Ausübung eines Rücktrittrechts in Betracht. Schadenersatz hingegen kann nur unter der Voraussetzung gefordert werden, dass dem jeweiligen Händler ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte. Eine vollständige Rückabwicklung wäre auch dann denkbar, wenn die niedrigen Abgas-oder Verbrauchswerte für Sie von kaufentscheidender Bedeutung gewesen sind. Das müsste aber in einem möglichen Prozess substantiiert dargelegt werden.
VW hält sich hinsichtlich der Rückrufaktionen sehr bedeckt. Außenstehenden gewährt man keinen Einblick in die geplanten technischen Abläufe. Deswegen kann man nur Vermutungen bezüglich des Erfolges der Umrüstungen aufstellen. Experten sind sich jedoch einig, dass die Reparaturen nicht das Ende des Skandals sein werden. Es bleibt also spannend. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer kann angesichts der Fakten nur zu einer zeitnahen Prüfung Ihrer Sachlage raten, um sich etwaige Rechte zu sichern und später wirksam durchsetzen zu können. Wollen Sie ohne anwaltliche Hilfe vorgehen, beachten Sie bitte das oben Gesagte hinsichtlich der Forderungen gegenüber Händlern und den geltenden Verjährungsfristen. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie aber auch gerne umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf. Rufen Sie uns doch deshalb einfach unter 02461/8081 an oder verwenden Sie das unten beigefügte Formular. Weitere Informationen zum VW-Abgasskandal sowie tägliche Updates finden Sie auch in unserer Rubrik.
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