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20.01.2016

VW: Rückabwicklung im Abgasskandal auch ohne Rückruf möglich?

20.01.2016

Der Abgasskandal geht auch 2016 weiter. Der Start in das neue Jahr hat mehr Fragen aufgeworfen, als VW lieb sein dürfte. VW-Chef Müller steht während seiner US-Reise stark in der Kritik und soll nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr die volle Rückendeckung des Aufsichtsrates genießen. Anders als in der Bundesrepublik ist man in den Vereinigten Staaten auch zu keinen Zugeständnissen bereit. So lehnte erst letzte Woche die kalifornische Umweltbehörde Carb die von VW vorgelegten Pläne zur Nachbesserung ab. Darüber hinaus dürften insbesondere die drohenden Strafzahlungen in Milliardenhöhe Kopfschmerzen bereiten. Hierzulande sollen der Rückruf in den kommenden Wochen beginnen. Dabei scheint es so, als würde die Politik unter Leitung von Bundesverkehrsminister Dobrindt alles daran setzen, eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Geschädigte von VW, Audi, Skoda, Seat oder Porsche fragen sich dagegen, ob man sich mit dem umstrittenen Rückruf zufrieden geben muss oder eine Geltendmachung eigener Ansprüche sinnvoll sein kann.

Erste Fahrzeuge von VW werden zurückgenommen!

 
Grundsätzlich ist der Rückruf von VW erst einmal verbindlich. Sollten Sie also einen entsprechenden Brief erhalten, müssen Sie Ihren Wagen in eine der Werkstätten der VW-Händler bringen. Im Rahmen etwaiger Ansprüche wäre das auch die vorrangige Leistungsbeziehung. Demzufolge wäre der Verkäufer nach der gesetzlichen Grundlage in aller Regel der Händler selbst und nicht etwa VW als Hersteller. Jetzt liegt die Situation aber ein wenig anders. Problematisch ist vor allem, dass die von VW präsentierten Lösungen sehr umstritten sind. Wir hatten davon berichtet, dass viele Experten davon ausgehen, dass ein Rückruf nur auf Kosten anderer Mängel erfolgen kann. Das gilt insbesondere für solche Fahrzeuge, bei denen das so genannte Plastikgitter verbaut werden muss. Mögliche Folgen sind ein erhöhter Spritverbrauch sowie Leistungseinbußen des Motors. Da ist es natürlich verständlich, dass viele Käufer lieber früher als zu spät von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten wollen.
 
Ein Rücktritt ohne Abwarten der Nachbesserung kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durchaus denkbar sein. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Käufer in gewissen Fällen ein sofortiges Recht zum Rücktritt haben und sich nicht auf eine Nachbesserung einlassen müssen. Das geht aber nur, wenn der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat- also zum Beispiel bei einer Täuschung. Danach bestünde ein berechtigtes Interesse daran, nicht mehr mit dem Verkäufer zusammenarbeiten zu müssen. Zwar wäre-wie oben beschrieben- in aller Regel der Verkäufer der Händler. Doch führt im Endeffekt Volkswagen selbst die Nachbesserungen durch. Dazu kommt, dass die Vertragspartner von VW sehr eng mit dem Konzern verflochten sind und die in Frage stehenden Manipulationen schließlich durch diesen vorgenommen worden sind.
 
Inzwischen ist bekannt, dass in vereinzelten Fällen Verkäufer sogar schon bei Geltendmachung derartiger Ansprüche den Wagen gegen Rückzahlung des nahezu gesamten Kaufpreises (also ein Rücktritt im obigen Sinne) zurückgenommen haben. Zu den möglichen Folgen von einem Rückruf schweigt VW weiterhin. Aus unserer Sicht ist diese Situation nicht hinzunehmen. Gerade die Anforderungen an einen sofortigen Rücktritt sind gegeben. Schließlich kann man nicht verlangen, dass Geschädigte weiterhin auf einer Vertrauensbasis mit VW in irgendeiner Weise in Kontakt treten müssen. Auch eine Rücktritt aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung kommt in Betracht.
 
Die Entwicklungen bleiben also spannend. Aus anwaltlicher Sicht können wir nur raten, möglichst zeitnah eine Prüfung Ihrer Sachlage vornehmen zu lassen. Gerade bei neueren Modellen von VW stehen die Chancen auf eine vollständige Rückabwicklung durch Rücktritt gut. Sollten Sie also Fragen rund um die Diesel-Gate-Affäre haben, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie dann unter Abwägung aller Risiken über das weitere Vorgehen auf. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik.

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