Bild: Yang Zhen Siang / shutterstock.com
Am 29.12.2016 verurteilte das Landgericht Braunschweig den Volkswagenkonzern zur Rücknahme eines VW Tiguan. Anders als in den meisten Fällen richtet sich dieses Urteil direkt gegen VW und nicht gegen einen Vertragshändler. Dies ist in dieser Form erst das zweite Urteil, das sich gegen den Konzern selbst richtet.
Im August des Jahres 2012 hatte der Kläger einen VW Tiguan direkt von der Volkswagen AG erworben. In besagtem Auto war der Dieselmotor EA 189 verbaut. Der Kunde forderte den Konzern mit der Setzung einer Frist dazu auf, den Mangel zu beheben. Nachdem der Mangel auch nach der Frist noch nicht behoben wurde, erklärte der kläger am 09.12.2015 durch ein Schreiben seinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Diesen Rücktritt lehnte VW ab und verwies seinen Kunden auf den Klageweg. Daraufhin erhob der VW-Kunde dann Klage vor dem Landgericht Braunschweig und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung der bereits gefahrenen 60.693 Kilometer.
In den wesentlichen Punkten wurde der Klage stattgegeben und dem Kläger ein Rücktrittsrecht zugesichert. Ein Sachmangel ist bereits aus dem Grund vorhanden, dass ein Software-Update nötig wäre, um den Auflagen des Kraftfahrt-Bundesamtes gerecht zu werden. Somit soll der Entzug der Betriebserlaubnis vermieden werden. Daher ist der Rücktritt aufgrund dieses Mangels vollkommen gerechtfertigt. Auch ist mit dem Beseitigen des Mangels ein erheblicher Zeitaufwand verbunden, was der Auffassung widerspricht, dass die Pflichtverletzung des VW-Konzerns unerheblich ist.
Da die Verwendung der manipulierten Software bewusst erfolgt war, widerspricht auch dies dem Argument der Volkswagen AG, dass die Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen ist.
Es erfolgt daher ein Abzug einer Nutzungsentschädigung in der Höhe von 6469,37 Euro vom ursprünglichen Kaufpreis.
Dieses Urteil gegen den Volkswagenkonzern selbst, könnte ein Hoffnungsschimmer für viele geschädigte VW Kunden sein.
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