Im Zuge der Abgasaffäre hat VW millionenfach manipulierte Software verbaut, um in entsprechenden Zulassungsverfahren die gewünschten Emissionswerte zu erreichen. Wie jetzt bekannt wurde, ist auch Tochter Audi in erheblichen Umfang betroffen. Der Skandal reißt also nicht ab. Doch hätte man manipulierte Software in einem Prüfverfahren nicht eigentlich entdecken müssen? Inwieweit ist der TÜV als „Kontrolleur“ in den Skandal involviert? Diese Fragen haben nicht zuletzt eine Vielzahl von Experten beschäftigt. Doch jetzt nimmt der TÜV erstmals Stellung zu den Vorwürfen und lässt dabei Autoindustrie und Politik ziemlich „alt aussehen“.
Der Chef von TÜV-Nord (Guido Rettig) erhebt vor allem schwere Vorwürfe gegen die Automobilindustrie. Jahrelang habe der TÜV darauf hingewiesen, dass auch die Motorsoftware Teil des Prüfauftrags werden müsse. Dies geschah aber ohne jeglichen Erfolg. Vielmehr habe die Industrie auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen verwiesen und zuständige Bundesministerien in deren Sinne entschieden. So sei es gesetzlich nicht möglich gewesen, Einblicke in die Steuerung des Motors und damit auch in die manipulierte Software zu nehmen. Deshalb distanziert sich der TÜV ganz klar von den Vorwürfen, man sei in den Skandal in irgendeiner Art verwickelt.
Laut dem TÜV sollen in erster Linie Typenzulassungen zukünftig vom Kraftfahrtbundesamt in Auftrag gegeben werden und nicht mehr von den Herstellern selbst. So soll unmittelbar kommuniziert werden, dass ein etwaiges Näheverhältnis zwischen Prüfer und Hersteller gerade nicht gegeben sei. Darüber hinaus müsse es zu Änderungen hinsichtlich der Regeln eines Prüfverfahrens kommen. Vor allem die in der Abgasaffäre fragliche Software für die Motorsteuerung solle von nun an auf dem Prüfstand stehen. Es könne nämlich nicht sein ,dass der Fahrwiderstand des Fahrzeugs auf der Rolle von den Herstellern wie VW oder Audi selbst ermittelt und dem TÜV lediglich mitgeteilt werde. Angesichts der neuesten Erkenntnisse rund um den so genannten „Diesel-Gate“ ist eine solche Vorgehensweise unerlässlich.
Im Zuge des Abgasskandals wird die Lage für Fahrzeugkäufer immer unübersichtlicher. Zunächst einmal sollten Sie sich an Ihren Händler oder an VW selber wenden und prüfen, ob auch in Ihrem Wagen manipulierte Software verbaut worden ist. Das kann beispielsweise über ein Formular auf der Internetseite von VW erfolgen. Sollten Sie dann Geschädigter der Abgasaffäre sein, ist eine zeitnahe Geltendmachung Ihrer Ansprüche unbedingt zu empfehlen. Neben einfachem Gewährleistungsrecht können Sie unter anderem auch einen wirksamen Rücktritt erklären, der zu einer vollständigen Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages führen kann. Es lohnt sich also. Beachten müssen Sie aber, dass Ansprüche einer Verjährungsfrist unterliegen, in der Regel beträgt eine solche zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns deshalb einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung. Wollen Sie mehr Informationen zum VW-Abgasskandal und Ihren damit verbundenen Rechten erhalten, schauen Sie doch mal in unserer Rubrik nach.
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