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Rückruf bei VW startet mit Pick-up Amarok und Passat!

25.01.2016

Eigentlich sollte nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Software in über elf Millionen Dieselfahrzeugen von VW weltweit und der dann folgenden Aufarbeitung Transparenz oberste Priorität haben. Aber nicht nur hierzulande ist die Kommunikation durchaus fragwürdig. So bemängelten vor allem auch die amerikanischen Behörden, dass VW absichtlich Materialen vorenthalten und Fragen zu Anfang nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Es fehle an einer umfassenden Kooperationsbereitschaft. In den kommenden Wochen soll jetzt der für die Bundesrepublik geplante Rückruf starten. Bisher war nur bekannt, dass es sich bei dem Rückruf um Softwareupdates und dem Einsatz eines so genannten Plastikgitters handeln soll. Zu näheren Einzelheiten hat man indessen geschwiegen. Jetzt aber werden die Pläne jedenfalls hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs etwas präziser. Den Auftakt im Zusammenhang mit dem Rückruf bei VW machen die Modelle Passat und Amarok.

Was ist vom Rückruf zu erwarten und worauf müssen Geschädigte von VW achten?

 
Einem VW-Sprecher zufolge liege man „genau im Zeitplan“. In Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt würde der Rückruf schrittweise freigegeben. Grund dafür seien die Einzelheiten der technischen Lösungen, die sich aufgrund der verschiedenen Motoren und Modellreihen ergeben. Darüber hinausgehende Informationen gab es aber mal wieder nicht. Am Donnerstag und Freitag könnten schon die ersten Fahrzeuge in die Werkstätten gegeben werden. Das wiederum bedeutet, dass die Halter entsprechende Briefe zum Rückruf von VW in den nächsten Tagen bekommen würden.
 
Anders sieht die Lage in den Vereinigten Staaten aus. Hier sind die Behörden von den vorgelegten Plänen zum Rückruf nicht überzeugt. Dazu kommt, dass die Emissionswerte noch deutlich strenger als in Europa sind. Deshalb versucht man auf verschiedenen Wegen eine Besänftigung der Politik herbeizuführen. So hat man speziell für die amerikanische Version des Rückrufs einen neuen Katalysator entwickelt. Aus anwaltlicher Sicht muss man sich hier natürlich die Frage stellen, warum eine solche Möglichkeit in der Bundesrepublik erst gar nicht in Betracht gezogen worden ist. Aber auch das scheint nach jetziger Kenntnislage nicht zu genügen. Darüber hinaus drohen VW Strafen in Milliardenhöhe. Um der Wut der Geschädigten vorzubeugen, hatte man relativ zeitnah Einkaufsgutscheine in Wert von 1000 Dollar vergeben. Inzwischen mehren sich die Stimmen in der EU und auch in Deutschland, dass hinsichtlich etwaiger Entschädigungszahlungen keine Unterschiede gemacht werden dürfte. Eine Ungleichbehandlung sei unakzeptabel, heißt es aus Kreisen des Justizministeriums in Berlin. Auch die EU-Industriekommissarin Bienkowska forderte, dass eine faire Entschädigung gewährleistet werden müsse. Zudem bemängelte sie ähnlich wie die US-Kollegen die Kooperationsbereitschaft des deutschen Autobauers. Der wolle natürlich schnellstmöglich alle relevanten Informationen hinsichtlich der Pläne für den Rückruf vorlegen.
 
Wir bleiben in Bezug auf den Rückruf von VW weiterhin skeptisch. Vielen Experten zufolge kann eine Nachbesserung nur auf Kosten anderer Mängel erfolgen. So muss mit erhöhtem Spritverbrauch und Leistungseinbußen des Motors gerechnet werden. Darüber hinaus sind viele Einzelheiten im Hinblick auf Haftungsfragen noch unbeantwortet. Viele Geschädigte wollen zu Recht nicht auf einen Rückruf vertrauen und nehmen anwaltliche Hilfe in Anspruch. Aufgrund der Komplexität der in Frage stehenden Probleme ist ein solcher sinnvoll. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer kann Ihnen dabei natürlich helfen und steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal und dem Rückruf von VW finden Sie auch in unserer Rubrik.

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