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Rückruf im Abgasskandal genehmigt – Ende gut, alles gut?

07.12.2015

Nachdem letzte Woche das Kraftfahrtbundesamt ohne Beanstandungen den Rückruf für die 1,6- und 2-Liter-Diesel-Motoren genehmigt hatte, könnte man ja jetzt an ein Ende der Abgasaffäre rund um VW, Audi und Co. denken. Doch sind die präsentierten Lösungen auch tatsächlich imstande, dem Schrecken endlich ein Ende zu setzen?

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem geplanten Rückruf!

 
Das darf laut der jetzigen Kenntnislage mehr als bezweifelt werden. Zunächst einmal muss sich Volkswagen die Frage gefallen lassen, warum man eine offensichtlich so einfache Lösung nicht bereits innerhalb der letzten acht Jahre hat umsetzen können respektive wollen. Bei dem Rückruf soll entweder ein Update der Software oder der Einsatz eines Plastikgitters genügen, um die Emissionen auf das gewünschte Niveau zu senken. Hinsichtlich der technischen Details hüllt man sich dabei in Schweigen. Experten, die an dem Prozess nicht beteiligt sind, können über den geplanten Rückruf also nur mutmaßen. Dabei sollte angesichts des über Jahre durchgeführten systematischen Betrugs vor allem das Gebot der Transparenz im Fokus von Behörden und Politik stehen. Derweil ist aber vielmehr davon auszugehen, dass sich gerade diese Einrichtungen dem großen Druck der Autolobby beugen – leider zum wiederholten Male.
 
Die größten Probleme sind aber noch längst nicht aus der Welt geräumt. Zwar mag ein Rückruf geeignet sein, die Emissionswerte zu reduzieren und auf ein erträgliches Maß zu bringen. Damit ist aber noch nichts zu möglichen anderen Folgen gesagt. VW äußere sich nicht zu technischen Umsetzungen, heißt es aus Konzernkreisen. Doch liegt gerade hier der entscheidende Punkt. Experten zufolge wären derartige Reduzierungen der Emissionen nur dann möglich, wenn gleichzeitig mehr Diesel für den Reinigungsprozess verwendet würde. Mithin ist das Vorliegen eines neuen Mangels nach dem Rückruf durchaus ein wahrscheinliches Szenario. Sollte der Spritverbrauch dabei mehr als 10 % Unterschied betragen, wäre sogar ein Recht zum Rücktritt für Käufer möglich. Es bleibt also spannend. Klar ist, dass der Skandal rund um die Abgaswerte noch lange nicht ausgestanden ist, auch wenn VW entsprechendes kommuniziert. Betroffene sollten deswegen unbedingt Ihre jeweilige Sachlage prüfen lassen.
 

Der Verjährungsverzicht von VW: Hilft er Kunden wirklich?

 
Im Zuge der Pläne zum Rückruf hatte VW erklärt, auf etwaige Verjährungen verzichten zu wollen. Wir können hier aus anwaltlicher Sicht aber nur raten, sich solchen Zugeständnissen gegenüber skeptisch zu verhalten. Denn der ganze Vorgang scheint mal wieder einen faden Beigeschmack zu haben. Schließlich müssen Sie sich im Rahmen entsprechender Gewährleistungsrechte in erster Linie an Ihren direkten Vertragspartner halten. Das ist regelmäßig Ihr Händler und nicht etwa VW selbst. Aus diesem Grund müsste auch Ihr Händler einen Verzicht der Verjährung erklären, damit dieser wirksam wäre.
 

Was Sie in Bezug auf den Rückruf tun können!

 
Es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte im Klaren sind. Zwar ist der Rückruf zunächst einmal aufgrund der behördlichen Anordnung verpflichtend. Doch müssen Sie sich deren Bedingungen nicht unter jedem Aspekt beugen. VW und Händler sollten garantieren, dass alle in Verbindung mit den Manipulationen auftretende Mängel kostenfrei nachgebessert werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die oben beschriebenen Folgeschäden. Hier kann in einem späteren Prozess eine Beweisführung durchaus schwierig werden, wenn keine Kausalität zu der ursprünglichen Reparatur nachgewiesen werden könnte. Insbesondere kann eine Garantie in Bezug darauf sinnvoll sein, dass kein erhöhter Spritverbrauch oder Leistungseinbußen nach der Umrüstung auftreten. Weiterhin sollten Sie auf eine Verlängerung Ihrer Gewährleistung um weitere Jahre bestehen.
 
Sollten Sie von der Abgasaffäre betroffen sein und eine umfangreiche Prüfung Ihrer Sachlage wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer als kompetenter Partner gerne zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie über alle Risiken und Möglichkeiten einer möglichen Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf. Rufen Sie uns doch einfach unter 02461/8081 an. Alternativ können Sie uns auch über das Formular unterhalb dieses Presseartikels kontaktieren. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik. Hier warten täglich neue Updates zur Krise.

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