Die neuesten Entwicklungen in den USA im Rahmen der Abgasaffäre schocken VW. Das amerikanische Justizministerium sowie die Umweltbehörde EPA haben Klage gegen VW eingereicht. Bei einer erfolgreichen Klage drohen Zahlungen von bis zu 90 Milliarden Dollar. Dabei stehen Manipulationen von rund 600.000 Dieselfahrzeugen im Raum.
Die Abgasaffäre könnte VW in den Vereinigten Staaten noch teuer zu stehen kommen. Die Regierung in Washington hat jetzt Klage eingereicht und wirft dem Autobauer vor, Betrugssoftware eingesetzt und Klimaschutzgesetze missachtet zu haben. Das teilte das zuständige Ministerium am Montag mit. Laut den Schriftsätzen der Klage beläuft sich die Strafe dabei auf circa 32000 bis 37500 Euro pro Auto. Sollten sich die Anschuldigungen der Klage also bewahrheiten und VW in allen Punkten für schuldig befunden werden, käme es zu der oben genannten Rekord-Strafsumme. Neben VW richtet sich die Klage auch gegen die Töchterfirmen Porsche und Audi. Der Anklage zufolge seien mit Hilfe der Software die Emissionswerte derart reduziert worden, dass sie im Einklang mit den ausgegebenen Normen gestanden hätten. In Wirklichkeit aber hätten die Autos vierzig Mal mehr Stickoxide ausgestoßen. Die USA wolle alle geeigneten Rechtsmittel gegen VW ausschöpfen. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass man unterstelle, dass VW wusste, was es tat und der Konzern absichtlich gegen geltendes Recht verstoßen habe und sich die Folgen auf die Gesundheit auswirken würden. Im Detail geht es in der Klage vor allem um Verstöße gegen den „Clean Air Act“, insbesondere um Manipulationen bei den Kontrollsystemen der Emissionen sowie bei Versäumnissen hinsichtlich der Informationen der in Frage stehenden Verstöße. Über die zivilrechtliche Klage hinaus wird es auch zu einem strafrechtlichen Prozess kommen, bei dem vor allem der Sachverhalt des Betruges im Mittelpunkt stehen wird. Hier ist die Beweislast aber deutlich höher als auf zivilrechtlicher Ebene.
VW beteuert zwar weiterhin, dass man in einem regen Kontakt mit den amerikanischen Behörden stünde. Doch scheint man nach Mitteilung durch das Ministerium in Washington bisher noch zu keiner akzeptablen Lösung gekommen zu sein. In Deutschland hingegen ist die Lage schon aufgrund des unterschiedlichen Rechtssystems eine ganz andere. Die Ermittlungen dauern an und es kann einige Zeit vergehen bis konkrete Ergebnisse in Form einer Klage präsentiert werden können. Das gelte laut zuständiger Staatsanwaltschaft vor allem vor dem Hintergrund, dass ein möglicher Tatzeitraum von bis zu zehn Jahren aufgearbeitet werden müsse. Auch hierzulande steht vor allem der Betrugsverdacht bei einer möglichen Klage im Mittelpunkt.
Geschädigte der Abgasaffäre hingegen müssen ihren jeweiligen Schaden bei einer Klage substantiiert vor Gericht geltend machen. Das gilt sowohl für Fahrzeughalter als auch VW-Aktionäre. In diesem Zusammenhang möchten wir deshalb explizit darauf hinweisen, dass juristischer Beistand sinnvoll sein kann. Wie wir bereits in mehreren Artikeln erläutert haben, ist von einer erfolgreichen Nachbesserung im Rahmen der Rückrufaktionen nicht auszugehen. Das wiederum würde Ihnen in Form einer Klage die Möglichkeit auf Schadensersatz oder sogar einem Rücktritt eröffnen. In der letzten Woche wurde bekannt, dass sogar schon ein erster VW-Händler ein Auto zurückgenommen hat. Das ist vor allem dann möglich, wenn die Anschaffung aufgrund der umweltfreundlichen Beschreibung des Fahrzeugs erfolgte. Die Lage ist insgesamt aber dennoch sehr komplex und unübersichtlich. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen aus diesem Grund mit anwaltlichem Rat gerne zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie unter Abwägung aller Risiken über die Möglichkeiten einer eventuellen Klage auf. Kontaktieren Sie uns daher einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasaffäre finden Sie auch in unserer Rubrik.
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