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VW-Abgasskandal – Offizielles Schuldeingeständnis vor US-Gericht!

05.04.2017

Bild: rkl_foto/ shutterstock.com
Volkswagen bekennt sich nun offiziell schuldig vor einem amerikanischen Gericht und übernimmt somit die Verantwortung für den Abgasskandal. Was das Schuldeingeständnis für juristische Konsequenzen für den Konzern und Einzelpersonen hat, erfahren Sie im Folgenden!

Schneller Kompromiss – Wieso VW einen Vergleich mit den US-Behörden abschließt

Der VW-Konzern bekennt sich durch seinen Chefjuristen Manfred Döss wegen Verschwörung zum Betrug, Behinderung der Justiz und Verkauf von Waren unter falschen Angaben für schuldig.
Mit diesem Schritt kann der Vergleich, der mit dem US-Justizministerium geschaffen wurde, für wirksam erklärt werden. Der Vorstand Francisco Garcia Sanz verhandelte zwischen den Parteien. Der Vergleich sollte noch vor Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Donald Trump geschlossen werden, um eine höhere Strafe zu vermeiden. Dem Konzern droht nun eine Geldstrafe von 4,1 Millionen Euro.
Im Gegenzug muss VW Verbesserungen zur Regeleinhaltung vornehmen. Dazu beaufsichtigt ein Entsandter der US-Behörden die interneren Vorgänge, indem er Zugang zu Dokumenten bekommt. Seine Aufgabe wird sein, die Bemühungen des Konzerns zur Einhaltung der Umweltgesetze zu bewerten.

Strafrechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen

Zu beachten gilt, dass einzelne Personen der Konzernführung sich ebenfalls zu verantworten haben. Dem ehemaligen VW-Umweltchef Oliver Schmidt drohen vor dem US-Gericht 169 Jahre Haft wegen Übermittlung falscher Informationen an die US-Behörden. Neben Schmidt drohen fünf weiteren Führungspersonen strafrechtliche Konsequenzen.
Der VW-Konzern versucht zu beweisen, dass er aus vergangenen Fehlern lernt. Die offene Kooperation Volkswagens mit den US-Behörden sowie das Schuldeingeständnis hilft, den Abgasskandal juristisch aufzuarbeiten und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
 
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier finden Sie den Link zu einem themenverwandten Video.

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