Wir hatten mehrfach ausführlich über die Schwierigkeiten einer technischen Umrüstung im Rahmen der geplanten Rückrufaktionen bei VW berichtet. Da sich Dieselgate weiterhin als komplex erweist, möchten wir Ihnen aus anwaltlicher Sicht noch einmal die wichtigsten Fakten kurz darstellen.
Die von Dieselgate betroffenen Modelle können durch verschiedene Listen im Internet ganz einfach überprüft werden. Neben VW sind vor allem auch Audi, Skoda, Seat und Porsche ins Visier der Ermittlungen geraten. Für 1,6 und 2-Liter-Maschinen sind die entsprechenden Rückrufaktionen vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet wurden. Diese sind für Fahrzeughalter auch verbindlich. Grundsätzlich handelt es sich hier um die Pflicht einer Nachbesserung nach § 437 BGB. Normalerweise muss man sich in diesem Rahmen aber an seinen Vertragspartner und nicht etwa an VW selbst halten. Das könnte unter Umständen hinsichtlich verschiedener Verjährungsfristen problematisch werden. VW will die „volle Verantwortung“ und die „Kosten für etwaige Maßnahmen“ übernehmen. Deshalb sollten Sie keinesfalls vorher in irgendeiner Weise tätig werden. Das gilt gerade dann, wenn eine Verjährung Ihrer Ansprüche gegen den Verkäufer droht. Zwar hatte VW unlängst erklärt, dass etwaige Fristen im Dieselgate verlängert würden, zumal der Ansturm im Rahmen der Rückrufaktionen auf die Werkstätten im kommenden Jahr kaum zu bewältigen sein wird. Doch eigentlich müsste Ihr Vertragspartner eine solche Verjährungsunterbrechung tätigen.
Hinsichtlich der Rückrufaktionen an sich, müssen wir abermals darauf hinweisen, dass es unter Umständen später zu einem erhöhten Spritverbrauch oder Leistungseinbußen des Motors kommen kann. Mit einer transparenten Aufklärung von VW ist hier wohl nicht zu rechnen. Ihr Fahrzeug würde dann weiterhin mit einem Mangel behaftet sein, so dass Schadensersatz verlangt oder sogar ein Rücktritt erklärt werden könnte.
Wir raten Ihnen deshalb, unbedingt von Ihrem Händler den Verzicht der Einrede der Verjährung zu fordern und darüber hinaus nicht untätig zu bleiben. Eine umfassende Prüfung Ihrer Sachlage kann dazu führen, dass im Nachhinein keine Nachteile für Sie im Dieselgate entstehen. Das gilt auch hinsichtlich der Formulierung einer etwaigen Verjährungsunterbrechung, bei der es durchaus zu juristischen Schwierigkeiten kommen kann. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen aus diesem Grund bei der Sicherung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen unter Abwägung aller Risiken das weitere Vorgehen, um eine effiziente Geltendmachung Ihrer Rechte gegen VW zu gewährleisten. Kontaktieren können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Kontaktformular. Weitere Informationen sowie tägliche Updates rund um den Dieselgate bei VW finden Sie auch in unserer Rubrik.
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