Wir hatten bereits davon berichtet, dass sich die Abgasaffäre rund um Volkswagen auf allen Ebenen auswirkt. Jetzt könnte der Skandal auch politisch eine ohnehin nicht unumstrittene Problematik zutage fördern. Die Landtagsfraktion der FDP hat im Zuge der Diesel-Gate-Affäre eine Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Im Mittelpunkt stehen unzureichende Auskünfte der niedersächsischen Landesregierung. Dabei wird ein Spannungsverhältnis zwischen Politik und Wirtschaft mehr als deutlich.
Regierungschef Stephan Weil von der SPD soll laut FDP-Abgeordneten nicht auf schriftliche Anfragen zu den Vorgängen bei Volkswagen reagiert haben. Es könnte folglich ein Verstoß gegen Artikel 24 der niedersächsischen Landesverfassung vorliegen. Nach dessen ersten Absatz sind die Anfragen von Mitgliedern des Landtages von der entsprechenden Regierung und in deren Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Unter Verweis auf die geltenden Richtlinien des Aktiengesetzes hat die Landesregierung eine Auskunft aber verweigert. Das Land Niedersachsen ist einer der größten Anteilseigner von Volkswagen und damit auch im Aufsichtsrat repräsentiert. Gemäß § 116 AktG sind dessen Mitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Dieser Norm erwächst grundsätzlich aber nicht ein umfassendes Verweigerungsrecht zu allen betreffenden Themen. Vielmehr geht es nur um geheime Informationen und Beratungen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen und daher einen Schutz für das Unternehmen bieten.
Jetzt stellt sich also die Frage, inwiefern in einem derartigen politischen Prozess Verweigerungsrechte geltend gemacht werden dürfen. Bei der Klage der FDP ist man der Ansicht, dass ihre Fragen die Verschwiegenheitspflicht schon gar nicht betreffen. So wolle man lediglich wissen, ob der VW-Konzern Einfluss auf die Aussagen der Regierung zur Abgasaffäre nimmt. Das scheint nach derzeitiger Kenntnislage ein legitimes Ziel zu sein. Ob überhaupt eine Verhandlung hierüber eröffnet wird, bleibt genauso wie die Auflösung des Spannungsverhältnisses, abzuwarten. Der Gerichtshof hat im Rahmen der Klage nämlich erst einmal um Stellungnahmen zu den Vorwürfen gebeten.
Der Abgasskandal reißt also vorerst nicht ab und beschäftigt verschiedene Ebenen unserer Zivilgesellschaft. Der vorliegende Fall aber zeigt, wie schwierig politische Verstrebungen in der Wirtschaft gerade in Krisenzeiten sein können. Solange der gegenseitige Profit gewährleistet ist, besteht kein Grund zur Sorge. Doch angesichts der noch zu zahlenden Strafen, insbesondere in den Vereinigten Staaten, kann eine solche Verbindung schnell ins Gegenteil verkehren. Es bleibt also nur zu hoffen, dass Volkswagen keinen Einfluss auf die politische Willensbildung im niedersächsischen Landtag nimmt respektive genommen hat. Schließlich stehen hier Fragen des Demokratieprinzips auf dem Spiel. Ob die Klage Licht ins Dunkle bringen wird, bleibt abzuwarten.
Sollten Sie weitere Informationen rund um den Abgasskandal bei Volkswagen oder zu der Klage wünschen, schauen Sie doch einfach in unserer Rubrik nach. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer versucht durch tägliche Updates einen möglichst hohen Grad an Informationsverschaffung in Bezug auf Ihre Rechte zu gewährleisten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns aus diesem Grund doch einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.