Bild: Lenscap Photography / shutterstock.com
Betroffene des VW-Abgasskandals sollten nicht länger abwarten, ihre Rechte geltend zu machen. Wie bereits gefallene Urteile hinsichtlich des Abgasskandals ausgefallen sind und wie Sie ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen können, erfahren Sie im Folgenden!
Urteile mehrerer Gerichte, mitunter Aachen, Osnabrück und Regensburg, haben sich für das Recht des Geschädigten ausgesprochen, dass ein Neuwagenkäufer eines vom Abgasskandals betroffenen Volkswagens, die Neulieferung eines Fahrzeuges verlangen kann, welches nicht von der Manipulation betroffen ist. Das betroffene Fahrzeug kann ohne jegliche Nutzungsentschädigung ausgewechselt werden.
Der Anspruch, dass ein Rücktritt mit anschließender Rückgabe des Fahrzeugs gegenüber dem Händler möglich ist, wurde von einer großen Vielzahl von Gerichten bejaht. Allerdings muss hier eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden, welche auf der Basis einer Gesamtlaufleistung zwischen 250.000 und 350.000 km berechnet wird. In den meisten Fällen bringt diese Rückgabe einen größeren Vorteil als wenn das Fahrzeug mit einem erheblichen Wertverlust verkauft wird.
Die Landgerichte Kempten und Stuttgart haben entschieden, dass Geschädigte aufgrund des Wertverlustes des Fahrzeugs eine Minderung vom Händler verlangen können.
Die Landgerichte Düsseldorf, Karlsruhe, Köln, Frankfurt am Main und viele weitere haben direkt gegen die Volkswagen AG geurteilt. Sie stützen ihre Entscheidung darauf, dass VW die Betroffenen des Abgasskandals vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Als Folge kann von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangt werden sowie das Fahrzeug zurückgegeben werden. Auf diese Weise erhalten Sie als Geschädigter den vollen Kaufpreis zurück – und das ohne jegliche Nutzungsentschädigungszahlung.
Wer bereits das Softwareupdate durchgeführt hat, sollte vorsichtig sein – Berichten mehrerer Geschädigter zufolge liegt hier ein großes Sicherheitsrisiko. Es soll zu zahlreichen Problemen gekommen sein, wie der Verstopfung der AGR Ventile. Dennoch ist auch nach dem Update die Durchsetzung von Ansprüchen möglich.
Behalten Sie die Verjährungsfrist im Auge! Spätestens Ende 2017 verjähren die Ansprüche gegen die Händler. Bis dahin sollten Sie sich als Geschädigter dringend entschieden haben, ob Sie ihren Anspruch gegen den Händler geltend machen wollen. Die Ansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren erst Ende 2018 – dennoch sollten Sie nicht länger abwarten!
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie im folgenden Video.
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