Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Wegfall von 10.000 Jobs bei VW? Ihre Rechte bei einer Kündigung!
26.01.2016
Bedarfssätze für unterhaltsberechtigte Kinder geändert — Düsseldorfer Tabelle 2016
27.01.2016

Geschädigte im VW-Abgasskandal sollen hierzulande mehr Geld bekommen!

27.01.2016

In den kommenden Wochen werden die ersten technischen Umrüstungen in den Werkstätten der Vertragspartner von Volkswagen erfolgen. Den Beginn macht das Modell Amarok (Pick-up-Truck). Der VW-Abgasskandal geht also in die heiße Phase. Bislang konnte Volkswagen ohne Widerstand von Politik oder Behörden schnelle Lösungen präsentieren. Es schien fast so, als habe der Konzern die volle Rückendeckung aus Berlin. Das liegt mit Sicherheit auch an der starken Lobby sowie dem Schutzgedanken in Bezug auf die hierzulande ansässige Autoindustrie. Doch die Regierung erhöht jetzt den Druck. Im VW-Abgasskandal sollen fortan Verbraucherrechte gestärkt werden. Im Kern soll eine internationale Gleichbehandlung bei Entschädigungszahlungen erreicht werden. Justizbundesminister Maas blickt dabei immer wieder auf das Vorgehen in den Vereinigten Staaten. Hier hatte Volkswagen jedem Kunden circa 1000 Dollar zur Wiedergutmachung versprochen. Kunden in Europa hingegen erhalten nichts. Laut Renate Künast (Grüne) dürfe es eine Ungleichbehandlung nicht geben.
 

Die Lage in den USA!

 
Die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) hatte den VW-Abgasskandal erst ins Rollen gebracht. Anders als in der Bundesrepublik war schnell klar, dass sowohl Behörden als auch Politik zu keinerlei Zugeständnissen bereit waren. Volkswagen muss gleich an mehreren Fronten kämpfen. Allein die EPA kann eine Strafzahlung von bis zu 18 Milliarden Dollar verhängen. Darüber hinaus hatte letzten Monat das US-Justizministerium Klage eingereicht. Dazu kommen natürlich auch die Klagen der Geschädigten, die in Kalifornien gebündelt und einheitlich verhandelt werden sollen. Zwar ist man bei Volkswagen bemüht, den Schaden möglichst gering zu halten. Doch ist die Lage momentan kaum kontrollierbar. EPA-Chefin McCarthy hatte zuletzt die Pläne für einen Rückruf als unzureichend abgelehnt. Dabei hatte man sogar einen neuen Katalysator entwickelt, der für die Einhaltung der Emissionswerte sorgen sollte. Neben der katastrophalen Außendarstellung des VW-Chefs Müller auf seiner Reise zur Detroiter Automesse wird auch immer wieder Kritik am Umgang mit der Aufarbeitung im VW-Abgasskandal laut. So soll Volkswagen zu Beginn Materialen vorenthalten und bei Fragen nicht wahrheitsgemäß geantwortet haben. Angesichts der drohenden Strafzahlungen ist es nicht verwunderlich, dass der Aufwand für Lösung im VW-Abgasskandal  über dem Atlantik ungleich höher ist.
 
Volkswagen selber zufolge seien die Märkte nicht zu vergleichen. Aus diesem Grund wolle man europäische Kunden nicht mit derartigen Einkaufsgutscheinen entschädigen. Schließlich müssten Geschädigte dort viel länger auf die technischen Umrüstungen warten. Aber auch hierzulande hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch keinen formellen Beschluss erteilt, so dass man in Wolfsburg noch auf die endgültige Freigabe wartet. Das die Rückrufpläne hier deutlich schneller genehmigt worden sind, hat unterschiedliche Gründe. Es hängt aber wohl vor allem damit zusammen, dass man den Wolfsburger Automobilhersteller in erster Linie schützen will. Immerhin ist Volkswagen einer der größten Arbeitgeber und umsatzstärksten Unternehmen. Aus anwaltlicher Sicht müssen wir immer wieder darauf hinweisen, dass die Nachbesserungen aller Wahrscheinlichkeit nach nur auf Kosten anderer Mängel erfolgen können. Vielen Experten zufolge ist mit einem erhöhten Spritverbrauch oder Leistungseinbußen des Motors zu rechnen. Das gilt insbesondere für die 1,6-Liter-Motoren, bei denen ein sogenanntes Plastikgitter eingesetzt werden soll. Bestätigen sich im Ergebnis diese Vermutungen würden Geschädigte die Möglichkeit haben, Schadensersatz oder einen Rücktritt zu fordern. In jedem Fall ist eine Prüfung der jeweiligen Sachlage unerlässlich.
 

Fazit!

 
Unserer Ansicht nach liegt zweifelsfrei eine Ungleichbehandlung zwischen Geschädigten in Europa und in den USA vor. Geschädigte sollten sich also nicht auf die durch Politik und Behörden unterstützten Wege zur technischen Umrüstung beschränken, sondern vielmehr eigene Ansprüche geltend machen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik.
 

Ähnliche Beiträge

2.2.23
02.02.2023

BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!


Mehr erfahren
26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!
  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com