Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn könnte die Abgasaffäre ein teures Nachspiel haben. Laut verschiedener medialer Berichte fordern die Aufsichtsräte von Volkswagen eine Haftung für die in der Abgasaffäre entstandenen Schäden. Im Zweifel könnten dann alle Ersparnisse von Winterkorn weg sein.
Fragen über die Haftung von Vorständen wie Winterkorn finden sich im deutschen Aktiengesetz. So ist ein Vorstand bei seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 AktG. Dabei treffen ihn gewisse Organisationspflichten. Er hat zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass dem Unternehmen keine Schäden erwachsen und etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber Dritte eingehalten werden. Nach § 93 II AktG sind Vorstandsmitglieder zum Ersatz des Schadens angehalten, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Das kann unter Umständen schon dann der Fall sein, wenn keine ausreichende Ablauforganisation aufgebaut oder aufrechterhalten worden ist. Aus diesem Grund will Volkswagen jetzt auch besonders ihre „Compliance“ verbessern. Integrität und Recht seien die neuen, wichtigen Themen nach der Abgasaffäre, so Volkswagen-Chef Müller. Gemäß § 91 II AktG ist es nämlich die Pflicht eines jeden Vorstands, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
Inwieweit Martin Winterkorn in der Abgasaffäre von Volkswagen derartige Pflichten verletzt hat, bleibt abzuwarten. Nach jetzigem Erkenntnisstand scheint ein solches Szenario aber durchaus wahrscheinlich. Vor allem wäre es Winterkorn selbst, der eine unzureichende Betriebsorganisation widerlegen müsste. Beweistechnisch befindet sich Winterkorn also in einer nicht ganz einfachen Lage.
Problematisch ist in der aktuellen Diskussion vor allem die im Raum stehende Haftungssumme. Zwar schließen Top-Manager wie Winterkorn in aller Regel eine so genannte „D&O-Versicherung“ (Directors-and-Officers-Versicherung) ab, die im Zweifel eine Deckung der gesamten Summe gewährleisten soll. Doch könnte diese Fall der Abgasaffäre bei Volkswagen weit überschritten sein. Das heißt im Umkehrschluss, dass Winterkorn mit seinem Privatvermögen haften müsste. Angesichts der in den Medien kursierenden Zahlen könnte es zum persönlichen Ruin führen. Das hängt auch mit der Frage zusammen, ob nicht sogar ein Handeln mit Vorsatz gegeben war. Dann würde im Regelfall die Versicherung gar nicht erst einschlägig sein.
Die Vorgänge rund um die Abgasaffäre bei Volkswagen bleiben also spannend. Winterkorn selber hat sich zu den neuesten Erkenntnissen noch nicht geäußert. Die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen wäre darüber hinaus ein echter Paukenschlag. Ob Winterkorn der Beweis gelingen wird, dass seine Entscheidung trotz des Eintritts des Schadens die richtige war, wird –wie gesagt- die nahe Zukunft zeigen. In der Vergangenheit konnten unzählige Top-Manager einer Haftung aus dem Weg gehen.
Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik. Haben Sie darüber hinaus Fragen –beispielsweise zu Ihren Rechten in der Abgasaffäre-, können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular erreichen.
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