Die VW-Abgasaffäre hält an und zieht weite Kreise. Neuesten Erkenntnissen zufolge liegen den deutschen Behörden jetzt zwar Lösungen zu technischen Umrüstungen betroffener Wagen vor. Doch ist damit noch längst nicht jeder Schaden aus der Welt geschafft. Aktuelle mediale Berichte gehen davon aus, dass im Zuge des Abgasskandals von Volkswagen ein enormer Schaden aufgrund sinkender Absatzzahlen entstanden ist. Problematisch ist nicht nur, dass betroffene Wagen wie beispielsweise Audi A1, VW Golf, VW Touran, Skoda Octavia, VW Passat, VW Polo, Seat Leon oder der VW Tiguan (um nur einmal einen kleinen Teil aufzuzählen) sich nicht mehr so gut verkaufen lassen. Vielmehr stehen mehr als 400.000 Modelle aus dem Jahr 2016 bereits bei in den Autohäusern der Händler und lassen sich nur noch schwer „an den Mann bringen“. Vertragshändler müssen also mit deutlichen Umsatzeinbußen rechnen.
Volkswagen hat Rückstellungen in Milliardenhöhe getätigt. Dennoch könnte es laut verschiedener Experten nicht reichen, um den gesamten Schaden zu decken. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die anfallenden Strafzahlungen in den USA. Deren Behörden gehen auch weit aus strenger mit dem Konzern um, als unsere es tun. Schließlich sind sinkende Absatzzahlen in dieser Konstellation noch gar nicht erfasst. Diesbezüglich könnte es also zu einer Negativspirale kommen, weil mit dauerhaft sinkenden Verkaufszahlen durch die Händler auch etwaige Bonitäten schlechter ausfallen würden. Der Handlungsspielraum für VW wird folglich immer enger. Geschädigte dieser Entwicklung sind neben den Kunden vor allem die Händler. Der nicht mehr rückgängig zu machende Imageschaden ist dabei besonders prägnant, auch wenn eine kostenlose Umrüstung aller Fahrzeuge angeboten wird. Betrachtet man das jetzige Krisenmanagement von Volkswagen, ist von einer klaren Linie nicht viel zu erkennen. Händler von VW, Audi oder Co. müssen sich im Klaren sein, dass Zugeständnisse der Konzernführung nicht freiwillig erfolgen werden.
Daher ist eine Prüfung Ihrer Sachlage als Händler von VW durchaus empfehlenswert. Zunächst einmal muss man feststellen, dass „Imageschäden“ von der Rechtsprechung als ersatzfähig angesehen werden. Hier ist dieser Schaden aber von dem Hersteller, also von VW, selbst verursacht worden. Zur Geltendmachung schadensersatzrechtlicher Ansprüche bedürfte es eines Zusammenhangs zwischen den erheblichen Rückgängen im Umsatz und dem Abgasskandal. Dabei stellt sich dann die Frage, wer die Verantwortung trägt. Eine solche liegt in der Regel beim Vorstand. Dieser muss also alles Erdenkliche tun, um einen Schaden (insbesondere auch der Händler) abzuwenden. Angesichts des aktuellen Managements der Abgasaffäre ist dies aber mehr als fraglich. Akute Maßnahmen, um etwaige Schäden einzudämmen, sind nicht ersichtlich.
Deshalb können wir Ihnen nur raten, dass entsprechende Rechte zeitnah gesichert werden sollten. Gerne überprüfen wir in einer kostenlosen Erstberatung Ihre Sachlage und besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dass sich Volkswagen in Bezug auf die Händler in der Krise noch kulant zeigen wird, ist mehr als unwahrscheinlich. Wir haben bereits davon berichtet, dass Aktionäre von VW, Audi, Porsche und Co. einen Kursdifferenzschaden geltend machen können. Auch Sie als Händler sollten deshalb eigene Ansprüche formulieren und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach unter 02461/8081 an oder bedienen sich dem unten beigefügten Kontaktformular. Alles Weitere besprechen wir dann ganz in Ruhe mit Ihnen. Wollen Sie mehr rund um den VW-Abgasskandal und Ihren Rechten erfahren, schauen Sie sich doch mal unsere Rubrik an. Hier finden Sie aktuelle News in Form täglicher Updates zur Abgasaffäre von VW.
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