Bild: Jonathan Weiss / shutterstock.com
Ein guter Ausblick für Anwälte in Prozessen gegen den Autobau-Konzern Volkswagen: Während in München ein Kunde auf Schadensersatz wegen der Abgasaffäre klagt, gibt es in den USA das Vorhaben einen inhaftierten VW-Manager zu befragen. Dies ist ein Hoffnungsschimmer für alle Prozesse gegen VW.
Vor dem Landgericht München möchte der Rechtsdienstleister My-right eine Klage gegen den Autobauer einreichen. My-right ist eine Online-Plattform, die unter anderem eng mit Hausfeld zusammenarbeitet. Hausfeld ist eine der Adressen, an die sich Amerikaner bei Sammelklagen wenden. Weil es sogenannte Sammelklagen nach deutschem Recht in der Bundesrepublik nicht gibt, sieht My-right eine Bündelung der Forderungen geschädigter VW-Kunden vor. Dies erspart dem Kunden das Risiko eines juristischen Alleinganges, welcher einem, durch seinen ungewissen Ausgang, schnell teuer zu stehen kommen kann. Außerdem erhöht die Bündelung dieser Forderungen den Druck auf den Volkswagenkonzern. Zunächst soll ein Vergleich mit VW angestrebt werden, bleibt VW jedoch weiterhin hartnäckig, werden die Forderungen der Geschädigten wohl in einer Klage münden.
Zudem soll in den USA der VW-Manager Oliver S. befragt werden, der zur Zeit in Haft sitzt und aktiv in den Abgasskandal verwickelt sein soll.
Im Laufe diesen Jahres hat Hausfeld damit begonnen, exemplarische Klagen einzureichen. Dies geschah, um vorab einige rechtliche Fragen zu klären, die Einfluss auf weitere Prozesse haben könnten. Im Januar wurde so beispielsweise ein Fall vor Gericht verhandelt, bei dem ein Kunde den vollen Neupreis eines VW Eos als Schadensersatz verlangte. Die europäische Typzulassung sei aufgrund der Betrügerein nun erloschen. Hintergedanke dessen war, dass sich die Richter aus Braunschweig zu diesem Thema eine Einschätzung des EUGH in Luxembourg holen würden. Diese Einschätzung könnte daraufhin ein Trigger für viele geschädigte Kunden in ganz Europa sein, um gegen den VW-Konzern aktiv zu werden. Dies würde eine ganze Klagewelle in Europa auslösen.
Argument der Anwälte im Münchener Fall ist dementsprechend auch, dass VW seine Wagen trotz manipulierter Software und damit ohne gültige Zulassung verkauft habe. Deshalb muss VW in Schadensersatzleistung gehen.
Auch die Befragung des VW-Managers in den USA könnte erfolgsweisend für deutsche Prozesse sein. Denn auch hierzulande ist der Schlüssel zum Erfolg in der Tatsache zu finden, wer wann und inwiefern von der Abgasaffäre wusste. Packt der Volkswagen-Manager also aus, bestehen gute Chance, künftige Klagen durchzubekommen. Stellt sich heraus, dass der Vorstand des Konzerns schon vor Bekanntwerden des Skandals im September 2015 Bescheid wusste, bekämen auch Aktionäre damit ganz neue Chancen für ihre Klage.
Während sich die Wiedergutmachung in Deutschland auf die technische Nachrüstung beschränkt, bekommen Kunden in den USA Schadensersatz, der in die Millionenhöhe geht. Laut VW liegt dies in den unterschiedlichen Rechtssystemen begründet. Die Wagen deutscher Kunden entsprächen nach der Nachrüstung den Vorschriften. Auch bei der Weiterentwicklung oder beim Kraftstoffverbrauch entstehen dem Kunden keine Nachteile. Gegen diese Ungleichbehandlung rieselte es bereits Klagen. Auch nach Meinung von Verbraucherschützern, sowie Politikern, wird hier von VW mit zweierlei Maß gemessen.
Etwa drei Viertel der 150 Klagen in Deutschland gingen zugunsten des Autobauers aus. Es gibt zwar einige Revisionsverfahren, wobei noch keines von ihnen in zweiter Instanz begonnen hat. Da jedoch mittlerweile immer mehr Prozesse für den Kunden entschieden werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass nun auch Großkunden immer häufiger gegen VW vor Gericht ziehen
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