Bild: Jonathan Weiss/ shutterstock.com
In der Sache VW-Abasskandal gibt es neue Erkenntnisse. Neben VW, Audi, Skoda und Seat scheinen nun auch Mercedes, BMW und Fiat betroffen zu sein. Dies hat große Auswirkungen auf der Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. Vonseiten der Eu-Komission wird Druck auf Volkswagen ausgeübt, die betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich zu reparieren. Alle neusten Erkenntnisse und Informationen zum VW-Abgasskandal finden Sie hier!
Die Schweizer Verbraucherschutz-Stiftung, sogenannte SKS, hat zur Abgasaffäre eine Klage gegen VW sowie dessen Generalimporteur Amag in Zurüch eingereicht. Der Kläger verlangt für die 180.000 betroffenen VW-Fahrer bis zu 6.100 € Schadensersatz aufgrund von widerrechtlicher Täuschung und Irreführung des Käufers. In einer Verbandsklage soll das Gericht ermitteln, ob durch die Abgasmanipulation schweizer Recht verletzt wurde. Sollte der Bescheid positiv ausfallen, folgt die Klage auf Schadensersatz.
Die Amag weist den Klagevorwurf mit der Begründung zuück, es liege weder eine widerrechtliche Täuschung noch ein tatsächlicher Schaden bei der Fahrern vor. Sie habe selbst erst vor 2 Jahren aus den Medien von der Abgasaffäre gehört und den Verkauf von möglicherweise betroffenen Neuwagen sofort eingestellt.
Wer als Käufer eines Dieselwagens einen Anspruch gegen den Händler geltend machen will, sollte die Verjährungsfrist, welche am 31.12.2017 endet, im Blick haben. Bis dahin sollten Sie sich überlegt haben, ob Sie rechtlich vorgehen wollen. Viele Gerichtsentscheidungen in ganz Deutschland sind bereits zugunsten der Geschädigten erfolgreich ausgefallen. Auch Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Rückgabe des geschädigten Fahrzeugs an den Händler konnten ertritten werden. Lassen Sie somit möglichst zeitnah ihre Ansprüche prüfen!
Vonseiten der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird der Druck auf VW erhöht, die 8 Millionen betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich zu reparieren. Der Eu-Komission liegen Hinweise vor, dass bisher erst wenige Autos nachgerüstet seien. Volkswagen hat deswegen nun einen Monat Zeit um zu bestätigen, dass die Nachrüstung wie vereinbart bis zum Herbst 2017 auf eigene Kosten erfolgt ist. Ist dies nicht erfolgt, drohen Schritte in einzelnen Mitgliedstaaten.
Die betroffenen Fahrzeuge konnten die Zulassungsregeln aufgrund manipulierter Testverfahren nicht einhalten und müssen nun erneut überarbeitet werden, sodass sie den Vorgaben entsprechen. Der Hersteller ist dazu noch zu einer Garantie verpflichtet, falls nach den reperaturen noch Probleme auftreten sollten.
VW wird von der EU-Komission des Weiteren dazu angehalten, die Kunden schnellstmöglich über die Reperaturen zu informieren sowie in Detail darzulegen, wozu sie nötig ist, was sie bedeutet und was es zur Folge hätte, wenn das Auto nicht in die Werkstatt gebracht wird.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie im folgenden Video.
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