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Monatelange Diskussionen und Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und dem Vorstand des Volkswagenkonzerns gingen voraus und jetzt steht fest:VW zieht es weiterhin an die Spitze.
Um weiterhin auf dem Markt zu den Besten zu gehören hat der VW-Konzern ein sogenanntes „Zukunftspaket“ beschlossen. Dieses Paket soll bis zum Jahre 2020 Vws operatives Ergebnis um 3,7 Milliarden Euro verbessern. Wie auch auf der Pressekonferenz des Konzerns erklärt, sollen dabei drei Milliarden Euro der Einsparung in Deutschland verzeichnet werden.
Der Kampf zwischen Betriebsrat und VW-Management kam zu dem Ergebnis, dass 23000 Stellen abgebaut werden sollen. Bis 2025 soll dieser Stellenabbau in Deutschland geschehen. Rund 9000 neue Jobs stehen dem gegenüber. Auch im Ausland möchte VW Stellen streichen und sieht in seinem zukünftigen Programm einen Abbau von circa 30000 Stellen vor. Das „Zukunftspaket“ von Volkswagen gleicht somit mehr oder minder einer Massenentlassung.
Laut Medienberichten gab es ein internes Schreiben, indem der Betriebsboss Bernd Osterloh deutlich macht, dass die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft gesichert seien. Bis 2025 seien betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der massive Stellenabbau erfolge demnach sozialverträglich und mit Hinblick auf die demographische Kurve. Im Klartext bedeutet das: Ältere Mitarbeiter sollen durch Maßnahmen wie die Altersteilzeit dazu gebracht werden, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten.
Der Markenvorstand des VW-Konzerns betonte bisweilen, dass der geschlossene Pakt für den Konzern einen großen Schritt nach vorne bedeute. Es sei wichtig, dass Volkswagen schnell wieder Geld verdiene, um sich für die Zukunft zu wappnen. Daher sollen gerade im Bereich der Elektromobilität jetzt neue Jobs geschaffen werden.
Auch erklärte Konzernchef Müller, dass das Ansprechen der unumgänglichen Tatsachen der einzige Weg sei unbelastet in die Zukunft zu schauen und fasste das Ergebnis der Diskussionen als insgesamt gut zusammen.
Ministerpräsident Weil sieht den Stellenabbau des Konzerns als unausweichlich an. Die Landesregierung bedauere diese Tatsache sehr, ist sich jedoch auch der Notwendigkeit bewusst.
In besagtem internen Schreiben wurde festgelegt, dass die Arbeitszeit von Ingenieuren auf 40 statt 35 Stunden angehoben wird. Dies geschehe aber unter befristeten Bedingungen und würde bezahlt. Insgesamt soll im Bereich Enwticklung dadurch eine Einsparung im hohen Millionenbereich stattfinden. Auch im Verwaltungsbereich des Konzerns soll die Arbeitszeit auf 40 Stunden aufgestockt werden. Das „Zukunftspaket“ habe somit Kürzungen, Fremdvergaben und Auslagerungen bestimmter Bereiche verhindert.
Das Ziel des Konzerns ist es, die Produktivität von VW bis 2025 um 25 Prozent zu steigern, wodurch mehrere Milliarden Euro eingespart werden können.
Arbeitsrechtlich gesehen sollten Betroffene erst einmal Ruhe bewahren und eine solche Kündigung einer Prüfung unterziehen, um deren Wirksamkeit festzustellen. Ist die Kündigung unwirksam, kann eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben wird.
Zwei wichtige Faktoren sind häufig in unwirksamen Kündigungen vorzufinden: Zum einen die Nicht-Anhörung des Betriebsrates und zum anderen das Fehlen hinreichender Gründe für die wirksame Entlassung. Wird einer dieser Faktoren festgestellt, können unter Umständen Ansprüche, wie in Form von Abfindungen, geltend gemacht werden.
Gerne prüfen unsere Experten im Bereich Arbeitsrecht auch Ihren Fall auf seine Wirksamkeit. Nutzen Sie daher als Arbeitnehmer des Volkswagenkonzerns gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung und kontaktieren Sie uns unter 02461-8081. Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
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