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10.12.2015
Widerruf von Darlehen: Jetzt bei der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG widerrufen!
10.12.2015

Vor der Trauung noch zum Rechtsanwalt – der Ehevertrag

10.12.2015

Willst du mich heiraten? Ja, aber nur mit Ehevertrag! Aus Liebe heiraten ist gut und schön, aber was, wenn die Liebe mal verflogen ist? Da ist der Ehevertrag nahezu unerlässlich, denn er erspart den baldigen Ex-Eheleuten Streit, Zeit und Geld. 
 
Was der Ehevertrag beinhaltet, was nicht und was er nicht regeln muss
Der Ehevertrag soll in erster Linie das regeln, was im Falle der Scheidung zu Komplikationen im Verfahren führen kann. Dazu zählt die Klärung des Unterhaltes, die Vermögensaufteilung, sogar die Rentenansprüche können hier festgelegt werden.
Beispiel: Trennt sich ein Ehepaar mit Kind und einer der Partner sorgt einvernehmlich für den gemeinsamen Nachwuchs, so kann im Ehevertrag festgehalten werden, dass Unterhalt und der Ausgleich der Renteneinzahlungen lediglich innerhalb der Erziehungsjahre geschuldet sei — bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres also.
Was der Ehevertrag nicht beinhaltet ist die Organisation zur elterlichen Sorge. Des Weiteren regelt ein Ehevertrag nicht notwendigerweise, wie angehäufte Schulden unter den Eheleuten aufgeteilt werden bzw. wer welche Haftung trägt.
Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll? 
Besonders bei Selbstständigen empfiehlt sich ein Ehevertrag — vor allem im Hinblick auf die staatliche Rentenversicherung, wenn nur ein Partner in die Rentenkasse eingezahlt hat. Rentenpunkte des Selbstständigen werden bei der Scheidung geteilt, der nicht-selbstständige Ehepartner wird ohne Ehevertrag am Ende also womöglich in der Altersvorsorge benachteiligt.
Ein Ehevertrag ist auch dann ratsam, wenn Vermögen gesichert werden muss. Ist bereits vor einer geschlossenen Ehe Vermögen vorhanden, sollte im Falle der Scheidung also vertraglich festgehalten worden und geregelt sein, welche Aufteilung möglich ist.
Ebenso gilt vertragliche Absicherung bei Ehepartnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten.
 
Ob Sie einen Ehevertrag schließen sollten, können wir in einem persönlichen Gespräch zu Dritt wohl am besten klären. Zu Ihren Fragen, was genau festgeschrieben und geregelt werden soll, wie ein Ehevertrag aussieht und was darüber hinaus beachtet werden sollte, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über info@mingers-kreuzer.de. 

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