Nach Bekanntwerden der Pläne zur technischen Umrüstung der betroffenen EA189-Motoren von Volkswagen bleiben weiterhin viele Fragen offen. Neben einem einfachen Software-Update soll insbesondere der Einbau eines kleinen Plastikgitters den gewünschten Erfolg bringen. Ob die Abgasaffäre damit aus der Welt geschafft werden kann, ist mehr als zweifelhaft.
Laut Volkswagen scheint die Abgasaffäre mit einer kleinen technischen Lösung behoben werden zu können. Das ist im Hinblick auf die Untätigkeit der letzten acht Jahre mehr als bemerkenswert. So muss sich Volkswagen fragen, warum man nicht viel früher entsprechende Abhilfe geschaffen hat. Im Detail soll ein kleines Gitternetz ausreichen, um die eingeräumten Mängel zu beseitigen. Dabei wird dessen Entwicklung sogar als kleiner Erfolg in der Abgasaffäre verkauft, auch wenn es sich nur um ein simples Plastikrohr handelt. Es stellt sich also die Frage, was der so genannte Strömungsgleichrichter im Detail bewirkt. Technisch gesprochen soll das Gitter die verwirbelte Luft, die durch einen entsprechenden Filter strömt, in geregelte Bahnen lenken. So könne die Steuerung des Motors das laufende Aggregat besser abstimmen und so den Ausstoß der Abgase senken. Experten weisen aber darauf hin, dass sich bei Verbesserung der Stickoxidwerte andere Werte verschlechtern müssen. Im Fokus steht dabei ein erhöhter Spritverbrauch. Das wiederum würde bedeuten, dass eine Nachbesserung im Sinne von § 437 BGB gescheitert und Ihr Fahrzeug weiterhin mit einem Mangel behaftet wäre. Unter Umständen stünde Ihnen dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu. In gewissen Fällen ist sogar ein Rücktritt vom Vertrag mit Volkswagen möglich. So wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass der Verbrauch auf dem Prüfstand nicht mehr als zehn Prozent über den vom Hersteller (Volkswagen) angegebenen Wert liegen dürfe. Unter dieser Grenze zu bleiben wird die oberste Priorität von Volkswagen sein.
Für Volkswagen gestaltet sich die Abgasaffäre also günstiger als anfangs gedacht. Verbraucher werden sich darauf einstellen müssen, dass es bei den Werkstätten zu langen Wartezeiten kommen wird und unter Umständen eine vollständige Nachbesserung durch Volkswagen scheitert. Was mit den anderen betroffenen Fahrzeugen der Abgasaffäre passiert, ist genauso unklar, wie der Umgang mit den geltenden Verjährungsfristen. Zwar hat man erklärt, dass eine entsprechende bis 2017 verlängert werden solle. Doch kann das gegebenenfalls nicht genügen. Denn erster Ansprechpartner für Kunden ist der Verkäufer- also in der Regel der Händler und nicht Volkswagen selbst. Deswegen sollten Sie möglichst zeitnah einen Verzicht von diesem erwirken, um späteren Nachteilen vorzubeugen. Das gilt vor allem im Hinblick auf die wahrscheinlichen Folgen, die wir bereits oben erläutert haben. Demzufolge ist eine umfassende Prüfung Ihrer Sachlage unerlässlich. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei gerne als kompetenter Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen sowie tägliche Updates zur Abgasaffäre bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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