Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied kürzlich, dass Tankstellen in Baden Württemberg auch nachts Alkohol verkaufen dürfen, wenn sie eine entsprechende Gaststättenerlaubnis mit unbegrenzter Betriebszeit besitzen. Die Karlsruher Verwaltungsrichter haben damit ein bestehendes Verbot der Stadt Bruchsal aufgehoben.
Die Stadt hatte das Verbot erlassen, da nach ihrer Ansicht der Imbiss mit Alkoholausschank nicht deutlich genug vom allgemeinen Verkaufsraum abgegrenzt sei und daher unter das geltende nächtliche Alkoholverkaufsverbot falle.
Dem VG Karlsruhe kam es jedoch nicht auf eine räumliche Trennung bei der Bewertung an. Maßgeblich sei alleine die gaststättenrechtliche Erlaubnis in ihrer Unbegrenztheit. Zudem fehle es einem Verbot an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
Weiter Informationen zum Verwaltungsrecht erhalten Sie hier.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]