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Abgasskandal bei VW: Ermittlungen der Staatsanwalt ziehen sich hin!
26.12.2015
Widerruf von Darlehen: Commerzbank verhindert BGH Urteil und erkennt sämliche Ansprüche an!
26.12.2015

Verurteilt wegen Nutzung einer Spy-App auf anderem Smartphone – Anbieter in rechtlicher Grauzone

26.12.2015

Eifersucht veranlasst viele Partner zu den außergewöhnlichsten Mitteln den anderen zu überwachen. Das Misstrauen gegenüber seiner Freundin wurde einem jungen Mann nun auch rechtlich zum Verhängnis:
Ein 20-Jähriger wurde durch das Amtsgericht Heilbronn zu mehreren Arbeitsstunden verurteilt, da er mittels einer Spionage-App über Monate hinweg Daten zu (Instant) Messaging-Verläufen und Standorten einer Freundin gesammelt hatte. Natürlich ohne ihr Wissen. Mit der heimlichen Installation einer sogenannten Spyware hatte der Mann die Kontrolle und Übersicht über Fotos und Kontakte wie SMS oder Chats.
Durch einen Zufall enttarnte man den Spion auf fremdem Handy und verurteilte ihn mit verhältnismäßig geringem Strafmaß. Dies war u.a. seinem Eingeständnis geschuldet.
 
Gute Miene zu bösem Spiel
Der betroffnen Freundin war die Spionage-App zunächst gar nicht aufgefallen. Die Spyware ist meist als Spiel getarnt oder verschachtelt in einem installierten Programm. Das trügerische hierbei: Die Spy-App ist als Anwendung zur Handyortung ausgeschrieben. Niemand vermutet hinter nützlichen Apps, die im Falle eines möglichen Diebstahls oder Verlustes helfen sollen, den tückischen Hintergrund einer Spionage durch Fremde. Bei der Installation solcher Apps ist also Achtung geboten! Laden Sie nicht wahllos Ortungs-Apps hinunter, sondern informieren sich im Vorfeld auch über die Plattform und deren Seriösität.
 
Anbieter befinden sich rechtlich im Grau
Bei der rechtlichen Bewertung der Anbieter solcher Apps gibt es bislang keine eindeutige Rechtsprechung. Noch ist das Angebot von Ortungs- oder Spy-Apps eine rechtliche Grauzone. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wälzen eine Haftung auf den Nutzer ab. So heißt es in gängigen AGB solcher Apps, dass die Nutzer die Software nur mit Erlaubnis des Gerätebesitzers bzw. nur auf dem eigenen Gerät installieren.
Mit Klauseln wie diesen erreichen App-Anbieter, dass sie selbst rechtlich abgesichert sind und der Nutzer die Verantwortung alleine trägt.
 
Mehr zum Thema Datenschutz und betrügerischen Apps bzw. Softwares finden Sie laufend in unseren News und in den kürzlich veröffentlichten Artikeln zum Thema IT-Recht.
Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte im Umgang mit Apps, dem Vorgehen beim Tappen in die Abofalle oder anderen rechtlichen Problematik rund um Ihr Smartphone und Datenschutz!

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