Bild: Robert Kneschke/ shutterstock.com
Was ist eine Hausratsversicherung? Was bringt sie mir? Und brauch ich sie wirklich? Dies sind die typischen Fragen, die man sich stellt, wenn man das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht und von der freiwilligen Hausratsversicherung hört. Wann sich die lohnt und wo der Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung liegt, erfahren Sie im Folgenden!
Zwar ist eine Hausratsversicherung freiwillig, aber durchaus empfehlenswert. Die Hausratsversicherung deckt Schäden ab, die am Hausrat durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder auch durch Feuer, Leitungswasser und Hagel oder Sturm entstehen. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie lässt sich der Versicherungsschutz auf andere Schadensereignisse ausdehnen, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl, Wasserschäden durch das Aquarium oder Glasbruch an Gebäudeverglasungen.
Zum Hausrat zählen Möbel, Bilder, Gebrauchsgüter wie Kleidung und Haushaltsgeräte, Verbrauchsgüter wie Nahrungsmittel und Heizöl oder auch berufliche Einrichtungsgegenstände beziehungsweise Arbeitsmittel wie der Computer. Ebenfalls versichert werden Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Pelze und Gemälde – allerdings werden diese nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme von der Versicherung ersetzt.
Kommt ein Hausratsgegenstand während einer Reise abhanden, lässt sich der Schaden ebenfalls durch die Versicherung ersetzen.
Wichtig: Nicht erstattet werden hingegen Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Ebenfalls nicht versichert werden Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch Mitbewohner oder Hausbedienstete.
Nach der sogenannten Außenversicherung müssen sich die Gegenstände nicht gezwungenermaßen in der Wohnung befinden – der Schutz greift bis zu einem Zeitraum von drei Monaten, in denen sich die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände befinden.
Junge Menschen beurteilen diese Versicherung als in ihrem Alter noch nicht notwendig, da sich der Wert des Hausrats gering hält. Im Schadensfall fällt der Ersatz der Einrichtungsgegenstände jedoch oft höher aus als angenommen. Durch diese Versicherung werden die Kosten für den Schaden an beschädigten oder zerstörten Gegenständen übernommen. Vermeiden Sie unbedingt eine Unterversicherung abzuschließen – sie kommt lediglich für einen Teil des entstandenen Schadens auf.
Im Schadensfall ist der Versicherte dazu verpflichtet die Hausratsversicherung über den Schadensvorgangs aufzuklären. Ihm unterliegt eine schriftliche Auskunfts- und Anzeigepflicht – der Schaden ist unverzüglich, das heißt innerhalb einer Woche, zu melden. Im Falle von Einbruchs- oder Brandschäden muss ebenfalls die Polizei informiert werden. Gegebenenfalls legen Sie auf Verlangen der Versicherung Kaufbelege sowie Rechnungen vor und fertigen eine Liste über geschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände an.
Die Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Absicherung ab dem Zeitpunkt des Auszugs aus dem Elternhaus. Sie greift nicht bei einem unmittelbaren Schaden an der Wohnungseinrichtung, sondern wenn ein Dritter geschädigt wurde und Ansprüche auf Ersatz von Sach-, Personen- oder Vermögensschaden geltend macht. Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Solche Schäden können in immense Höhe gehen, die ohne eine Haftpflichtversicherung nicht abzudecken sind.
Wichtig ist, dass sie Gefälligkeitsschäden beinhaltet. Ein Gefälligkeitsschaden wird dadurch verursacht, dass man jemandem einen Gefallen tun wollte, wie zum Beispiel einem Freund beim Umzug zu helfen.
Volljährigkeit oder ein eigener Haushalt führen noch zu keiner Selbstversicherung. In diesen Fällen ist eine Mitversicherung der Eltern ausreichend. Sie ist dagegen von Nöten, sobald eine abgeschlossene Berufsausbildung durch Schule beziehungsweise Studium oder der Beginn einer Zweitausbildung oder ein langfristiges und geregeltes Einkommen erreicht wird.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Mehr Informationen zu Versicherungen finden Sie unter folgendem Video-Link.
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