Bild: Sergey Furtaev/ shutterstock.com
Verspätungen von mehreren Stunden, wegen Überbuchung werden Reisende von Bord geholt und während der Flugreise geht das Gepäckstück verloren – auf Fluggäste warten immer wieder böse Überraschungen. Was Ihnen für Fluggastrechte zustehen und wie Sie diese geltend machen können, erfahren Sie hier!
Sie landen sicher am Flughafen Ihres Urlaubsortes und sind endlich bereit Kraft und Sonne zu tanken – ganz im Gegenteil zu Ihrem Gepäckstück. Geht es während der Reise verloren, steht Ihnen der Weg auf Schadensersatzanspruch und damit ebenfalls der Anspruch auf eine Ersatzanschaffung von bis zu 1300 € offen. In diesem Fall übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten für Ersatzkleidung. Nach dem Schadensminderungsgrundsatz haben Sie jedoch als Fluggast die Pflicht, die Anschaffungskosten so gering wie möglich zu halten. Dabei liegt es an Ihnen zu begründen, weshalb Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen wollen.
Kann ich bei Verlust des Gepäcks noch weitere Ansprüche geltend machen? Das können Sie! Verhindert der Gepäckverlust Sie in Ihrem geplanten Urlaubsablauf oder verlieren Sie aufgrund von notgedrungenen Ersatzeinkäufen viel Zeit, können Sie bis zu 25% des Tagesreisepreises verlangen. Kommt der Koffer auf der Heimreise abhanden, können Sie Schadensersatz fordern – allerdings in geringerer Höhe. Zuletzt können Sie bei Pauschalreisen einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber des Reiseveranstalters geltend machen.
Wichtig für Sie ist, dass Sie den Verlust Ihres Koffers sofort melden und zunächst nicht den Flughafen verlassen! Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Gepäckstück tatsächlich während dieser Reise verloren haben. Lassen Sie beschädigte oder verloren gegangene Koffer am Lost&Found-Schalter schriftlich festhalten, sodass die Fluggesellschaft informiert werden kann.
Wegen eines aktuellen Falles der Airline United aus den USA steht das Thema „Überbuchung von Flügen“ groß in den Medien. Ein Video zeigt wie ein Passagier wegen Überbuchung mit Gewalt aus dem Flugzeug gezerrt wurde. Neben Gepäckverlust sind Überbuchungen des Fluges keine Seltenheit. Wie es dazu kommt und welche Rechte Ihnen als Fluggast hierbei zustehen, klären wir hier!
Zu Überbuchungen kommt es, da bei vielgebuchten Strecken das Fernbleiben von Passagieren bereits miteinberechnet wird. Die Anzahl der gebuchten Plätze übersteigt die der verfügbaren Sitze, sodass das Flugzeug nicht halbvoll abhebt.
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugausfällen oder Überbuchungen haben Sie Anspruch auf Entschädigung! Die Höhe der Zahlung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 125€ und 600€. Dazu kommen weitere Kosten, welche die Fluggesellschaft übernehmen muss, wie zum Beispiel die notgedrungene Übernachtung am Abflugort über Nacht.
Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Fluggastrechte sowie die sich daraus ergebenden Ansprüche:
Bei Überbuchung steht Ihnen rechtlich die Möglichkeit zu, freiwillig vom Flug zurückzutreten. Die Fluggesellschaft informiert Sie anschließend über Ersatzflüge.
Wird Ihr Flug wegen Überbuchung zwangsläufig umgebucht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Treten Sie in diesem Fall von der Reise zurück, hat man Ihnen diese in Form von Bargeld oder Gutscheinen zu zahlen. Zusätzliche Gebühren fallen hierbei für Sie weg.
Sollte niemand freiwillig vom Flug zurücktreten, müssen Passagiere von Bord begleitet werden. Allerdings darf dies natürlich nicht mit Gewalt erzwungen werden! Grundsätzlich müssen Fluggäste erst das Flugzeug verlassen, wenn sie für andere ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dies ist bei aggressiven, alkoholisierten oder besonders auffälligen Personen der Fall.
Statt Passagiere von Bord zu holen, bieten die Fluggesellschaften häufig ein Upgrade der Flugklasse an.
Bei Flugverspätungen können Sie je nach Flugstrecke einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 250€ bis zu 600€ geltend machen. Beachten Sie hierbei allerdings, dass die Fluggesellschaft die Zahlung halbieren kann, wenn es sich um eine Verspätung von drei bis vier Stunden bei der alternativen Beförderung handelt.
Wichtig ist, dass Sie die Komplikationen durch Überbuchung, Nichtbeförderung oder Verspätung im Nachhinein nachweisen können. Notieren Sie sich die Länge der Wartezeit, fotografieren Sie Anzeigetafeln ab und sammeln alle Unterlagen. Haben Sie das gemacht, kann Ihr Anspruch selbst drei Jahre nach dem Vorfall geltend gemacht werden.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier finden Sie den Link zu einem themenverwandten Video.
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