Bild: Jaromir Chalabala / shutterstock.com
Egal ob rücksichtsloses Rasen, die Nutzung vom Handy am Steuer oder das Blockieren von Rettungsgassen, es gibt von nun an härtere Strafen für Verkehrssünder! Es gibt neue Sanktionen sollen von verkehrswidrigen Verhalten noch verstärkter abschrecken. Für rücksichtsloses rasen kann Ihnen jetzt sogar die Haftstrafe drohen!
Vor allem für illegale Autorennen wurden die Gesetze verschärft! Bis Dato musste man bei der Teilnahme an einem Rennen mit 400 Euro Bußgeld rechnen und einem Fahrverbot von einem Monat. Von nun an drohen Organisatoren oder auch Teilnehmer dieser Rennen bis zu zehn Jahren Haft, wenn bei diesem Rennen jemand schwer verletzt oder sogar getötet wird. Sollte niemand zu schaden kommen, müsse man trotzdem mit zwei Jahren Haft rechnen. Sogar der Versuch ein Autorennen zu organisieren kann bestraft werden! Anstoß für diese Gesetzesänderung gab zu einem Teil das Urteil des Landesgericht in Berlin. Dort wurden nämlich zwei Männer, die an einem illegalen Autorennen teilnahmen, des Mordes schuldig gesprochen, da bei dem Rennen ein 69-Jähriger Mann starb.
Bisher wurde der Gebrauch von Handys am Steuer mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Das gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Wer das Handy beim Fahren benutzt, muss damit rechnen, dass ein Bußgeld von 100 Euro auf ihn zukommt. Zuzüglich bekommt man, wie zuvor auch schon, einen Punkt in Flensburg. Wenn es jedoch zu einem Unfall mit Sachschaden kommt, drohen einem sogar 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat! Insgesamt gilt das Verbot ab jetzt für alle andere Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops.
Aber auch für Fahrradfahrer wurden die Gesetze verschärft. Demnach müssen Radler, die das Handy benutzen, müssen nach den neuen Gesetzen nicht mehr 25 Euro zahlen sondern 55 Euro.
Wenn Autofahrer beispielsweise auf der Autobahn bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bilden beziehungsweise den Weg für nahende Rettungskräfte räumen, drohen ihnen nicht mehr nur 20 Euro Bußgeld. Die neue Regelung besagt, dass man mindestens 200 Euro Strafe zahlen muss. Höchstens kommt ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro auf einen zu und ein Fahrverbot für einen Monat!
Aber auch unabhängig von der Bildung der Rettungsgasse wurde die Bundesverordnung geändert. Verschafft man nahenden Rettungskräften mit eingeschaltetem Einsatzhorn und Blaulicht nicht sofort freie Bahn, drohen einem mindestens ein Bußgeld von 240 Euro sowie ein Fahrverbot für einen Monat.
Auch für Gesichtsverhüllungen gibt es seit neustem Gesetze. Gesichtsverhüllende Masken oder Schleier gelten als Tabu und werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Wenn sie während der Fahrt getragen werden. Grund ist, dass der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin im Falle einer Verkehrskontrolle besser identifiziert werden können. Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, sind natürlich weiterhin erlaubt!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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