Die Winterreifenpflicht bei Mietwagen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
So soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, damit Mietwagenfirmen den Kunden nur dann zusätzliche Kosten in Rechnung stellen können, wenn das verliehene Fahrzeug tatsächlich mit M+S-Reifen der Kategorie Winterreifen ausgestattet ist.
Seit der Neuregelung der Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 4. Dezember 2010 sind sogenannte M+S-Reifen (M+S: „Matsch und Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reif- glätte. In der Folge ließen sich viele Mietwagenanbieter im letzten Winter eine meist unklar als „wintertaugliche Bereifung“ bezeichnete Ausstattung mit er- heblichen Mehrkosten von oft weit über 10 Euro pro Tag als Zusatzleistung ver- güten, obwohl rund 90 Prozent der Mietwagen nach eigener Auskunft ohnehin zumindest mit M+S-Ganzjahresreifen ausgestattet sind. Verzichten die Kunden jedoch auf die Buchung der Zusatzleistung, laufen sie Gefahr, ein nicht den Vor- schriften entsprechend bereiftes Fahrzeug ausgehändigt zu bekommen.
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