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Arbeitsrecht: Resturlaub
24.11.2014
Kreditverträge können sofort gekündigt werden
04.12.2014

Verkehrsrecht: Winterreifenpflicht?

24.11.2014

Sowohl letztes Jahr als auch bis jetzt lässt der Winter in unserer Region doch sehr auf sich warten, und selbst Temperaturen um den Gefrierpunkt scheinen in weiter Ferne. Daher zögern viele Autofahrer bezüglich der Anschaffung der Winterreifen. Mich erreicht daher immer wieder die Frage nach der Winterreifenpflicht.

Ein eigentliche Winterreifenpflicht, also eine Verpflichtung im „Winter“ mit Winterreifen zu fahren, gibt es gar nicht. Zwar besteht seit 2010 in der StVO eine Regelung, die besagt das bei entsprechend schlechter Wetterlage Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ zu verwenden sind, jedoch gibt es keine gesetzlich normierte Winterreifenpflicht im eigentlichen Sinne. Das heißt solange kein Matsch, Eis oder Schnee auf den Straßen liegt und der Winter relativ warm ist, ist es nicht verboten mit Sommerreifen zu fahren.

Vorsicht ist aber dennoch geboten. Denn bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen, könnte es durchaus passieren dass die Autoversicherung nicht haftet, da sie das Reifenprofil für nicht ausreichend erachtet. Und das darf sie auch.

Daher sollte man sich an die alte Regel „Winterreifen von O bis O“ (Oktober bis Ostern) trotzdem halten, da die Statistiken zeigen, dass die Unfallgefahr hierdurch deutlich gesenkt wird.

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