Die Schonzeit für Verkehrssüpnder im EU-Ausland geht zu Ende. Wer im Ausland als Verkehrssünder auffällt, soll künftig schneller belangt werden können. Ab 2013 wollen die 27 EU-Staaten die Halter per elektronischen Datenaustausch ausländischer Fahrzeuge bei Verstößen künftig schneller ausfindig machen.
Betroffen sind Delikte wie Alkohol am Steuer, zu schnelles Fahren, Handy-Telefonate während der Fahrt oder das Überfahren einer roten Ampel. Bei all diesen Delikten können EU-Staaten künftig den Namen und die Adresse eines Fahrzeugbesitzers aus dem Kfz-Register seines Heimatlandes erfragen. Die EU-Verkehrsminister werden sich am 02.12.2010 voraussichtlich auf ein entsprechendes Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verstößen einigen.
Nach der Einigung der Minister muss das Europaparlament den Vorschlag noch billigen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt laut EU-Kommission drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer. „Viele Menschen scheinen zu denken, dass Regeln im Ausland für sie nicht mehr gelten“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas am Mittwoch in Brüssel. Verkehrssünder kämen oft straflos davon, weil die Polizei den Fahrer nicht ausfindig machen könne.
Die Regelung stößt jedoch auf Kritik. „Es wäre fairer den Fahrer zu bestrafen und nicht den Halter“, merkt der Jülicher Anwalt Markus Mingers an.
Bereits seit Oktober gelten in Deutschland bei der Strafverfolgung die EU-Regeln zum „Knöllchen ohne Grenzen“. Strafmandate aus dem EU-Ausland werden auch in Deutschland eingetrieben, wenn es um mehr als 70 Euro geht.
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