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Diesel-Abgasskandal – Kein Vergleich für VW-Kunden!
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Dieselabgasskandal – KBA ruft Mercedes M-Klasse zurück!
25.02.2020

Vergleichsverhandlungen im Abgasskandal gescheitert: das müssen Betroffene nun wissen!

21.02.2020

Bild:  / shutterstock.com
 
Volkswagen und der Verbraucherverband führen seit geraumer Zeit Gespräche über einen Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage. Nun kam es jedoch vergangene Woche zum großen Schock: VW lässt die Verhandlungen platzen. Welche Folgen dies für die Verbraucher hat, nun bei uns!
 
 

Welche Gründe gab VW an?

 
In einer Pressemitteilung ließ der Konzern verlauten, dass der Verbraucherverband ein Honorar in Höhe von 50 Millionen Euro gefordert habe. Dies sei laut Konzern unangemessen, weshalb es zu keinen weiteren Gesprächen mehr kommen wird. Der Verband reagiert mit Erstaunen, da es im Vorhinein keinerlei Informationen gab und noch kurz vor der Veröffentlichung beim Verbraucherverband ein Fax mit einem Vergleichsangebot einging.
 
 

Warum hat VW die Verhandlungen scheitern lassen?

 
Anlass ist wohl eine ganz bestimmte Taktik von VW. Im Mai wird der Bundesgerichtshof ein Urteil zum Thema Nutzungsentschädigung fällen. Im Falle einer Rückabwicklung bekommt der Kunde diese vom Kaufpreis abgezogen und erhält in der Folge lediglich den Rest. VW pokert nun und hofft auf eine Entscheidung, die dem Unternehmen in die Karten spielt. Experten rechnen jedoch mit einem verbraucherfreundlichen Urteil. Darüber hinaus möchte VW das Verfahren in die Länge ziehen, da die Kunden das Auto weiter nutzen, weshalb der Nutzungsersatz weiter steigt und der Konzern einen geringeren Schadensersatz zahlen muss.
 

Wie geht es nun weiter?

 
VW-Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 besitzen, bei der Musterfeststellungsklage angemeldet sind, einen deutschen Wohnsitz haben, das Auto vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben und dieses auch noch besitzen, können sich künftig auf einer Plattform eintragen. Der Automobilhersteller wird daraufhin direkt auf die eigenen Kunden zugehen und diesen Personen ein Vergleichsangebot unterbreiten. VW hat sich hier bestimmte Fälle ausgesucht, in denen die Erfolgsaussichten für den Konzern als äußerst gering eingeschätzt werden. Nach der Annahme des Angebots würden diese aus der Musterfeststellungsklage fallen, die Fälle, in denen möglicherweise eine Chance besteht, sind hiervon nicht betroffen.
 
 

Wie sollten Kunden nun vorgehen?

 
Betroffene Kunden sollten dieses Vergleichsangebot nicht annehmen, da die Höhe des Angebotes sicherlich unter dem eigentlichen Wert liegen wird, ansonsten würde VW dieses Angebot nicht vorlegen.
 
Zudem ist In Anbetracht der anstehenden Entscheidung im Mai damit zu rechnen, dass sich die Parteien vermutlich einigen werden und ein weiteres Vergleichsangebot kommen wird. Kunden können daraufhin entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen oder eine Einzelklage anstreben möchten. Letzteres ist insbesondere in Bezug auf den zeitlichen und finanziellen Aspekt deutlich lukrativer.
 
Ihre Ansprüche können Sie nun kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://mingers.law/lp/musterfeststellungsklage/
 
 
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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