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Neue Urteile und neue gesetzliche Regelungen – nicht immer schafft man es, sich über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Das sollten Sie aber: informieren zahlt sich aus! Als Verbraucher können Sie einiges von Ihrem Geld zurück verlangen. Um eine Rückzahlung zu erhalten, muss man jedoch selbst aktiv werden. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zum Geldsparen!
Allein in diesem Jahr wurden bereits vier BGH-Urteile gesprochen. Konkrete Gegenstände sind hierbei unter anderem Beratungspflichten von Banken, Vorfälligkeitsentschädigungen, Widerrufen von Fernabsatzverträgen und fehlerhafte Klauseln von Widerrufserklärungen. Insbesondere die Beschlüsse zu den Krediten können für betroffenen Darlehensnehmer bares Geld bedeuten!
Die Urteilssprechungen stärken die Verbraucherrechte als Darlehensnehmer. Verbraucher werden erneut vor der Abrechnungspraxis der Banken geschützt. Man sollte sich jedoch schnell einschalten und seine Rechte einfordern, da diese Urteile auch wieder aufgehoben werden können.
Kündigungen von gut verzinsten Bausparverträgen, die noch nicht vollständig bespart sind, bei denen ein Baudarlehen allerdings noch nicht in Anspruch genommen wurde, müssen nicht hingenommen werden! Sie dürfen als Bausparer weiterhin die vereinbarten Zinsen einnehmen. Sollten Sie von der Bank einen Verrechnungscheck erhalten haben, so lösen Sie diesen auf keinen Fall ein! Sie haben das Recht sich gegen eine Kündigung in Form eines Widerspruchsschreibens zu wehren.
Darlehensnehmer mit Immobilienkrediten, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können die Widerrufsbelehrungen prüfen lassen. Gegebenenfalls können Sie der Bank ein Widerrufsschreiben zukommen lassen.
Wenn Ihnen der Kredit gekündigt wurde, weil Sie in Zahlungsverzug gekommen sind, müssen Sie die Verzugszinsen begleichen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet die Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen. Wenn Sie jedoch dazu aufgefordert werden, haben Sie das Recht die Zahlung zu verweigern oder schon bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie der Bank ein Rückforderungsschreiben zukommen lassen.
Betroffen sind hierbei Darlehensnehmer, die ihren Kredit vorzeitig vollständig zurückzahlen möchten oder auch aus anderen Gründen auflösen müssen und in deren Darlehensvertrag Vereinbarungen über ein Sondertilgungsrecht getroffen wurden. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit ohne Ablöse auflösen möchte, sollte der Anspruch geprüft werden.
Ein online abgewickelter Kaufvertrag kann ohne Begründung widerrufen werden. Wenn Sie also feststellen, dass Sie ein Produkt aus dem Internet woanders günstiger erhalten können, müssen Sie lediglich fristgerecht widerrufen und die Ware ordnungsgemäß zurückgeben.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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