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Viel zu wenige Bürger kennen ihre Rechte als Verbraucher und erheben Anspruch auf diese. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen – hier die wichtigsten Urteile verschiedener Gerichte der letzten Jahre. Sollten Sie von den aufgeführten Problematiken betroffen sein, zögern Sie nicht Klage einzureichen. Sie hat Aussicht auf Erfolg!
Ein Online-Elektro-Händler wurde angeklagt, weil er kostenpflichtige Servicenummern einführte, bei dessen Anruf dem Verbraucher zu hohe Kosten abverlangt wurden.
Der europäische Gerichtshof (EuGH) sah darin ein Hindernis für Verbraucher, ihre Rechte durchzusetzen. In seinem Urteil entschied der EuGH, dass Kunden bei Fragen zu ihren Verträgen keine hohen Telefongebühren mehr zahlen sollen. Die Kosten dürfen nicht höher ausfallen als es bei Festnetz- oder Mobilfunknummern üblich ist.
Ein Reiseveranstalter wurde von zwei Ehepaaren verklagt, die in ihrem Türkei-Urlaub aufgrund eines Busunfalls schwer verletzt wurden. Auf dem Weg ins Hotel stieß der Reisebus mit einem Geisterfahrer zusammen.
Auch wenn der Reiseerfolg durch äußere Umstände verhindert wurde, die dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet werden können, trägt dieser dennoch laut des Bundesgerichtshofs (BGH) das Risiko. Bei dem unverschuldeten und unabwendbaren Busunfall handelt es sich um einen Reisemangel. Der Reiseveranstalter muss dafür einstehen und de Reisepreis erstatten.
Im nächsten Fall verklagte der Käufer eines neuen Fiats den Autohändler. Der Neuwagenkäufer entdeckte in der Fahrertür eine kleine Delle, weswegen er weder das Auto annehmen noch bezahlen wollte. Zwar besserte der Verkäufer den Mangel nach, wollte dennoch für Transportkosten, Standgeld und Verzugszinsen bezahlt werden.
Das Gericht sprach in seinem Urteil der Käufer Recht zu und sah beim Händler die Pflicht, den Neuwagen frei von Mängeln zu übergeben – das Risiko liegt bei ihm. Der Käufer müsse außer des Kaufpreises keine weiteren Kosten übernehmen. Für Sie reicht bereits ein Lackkratzer um Ihren Anspruch gelten dazu machen.
Ein eBay-Verkäufer bot seinen gebrauchten Golf für einen Euro an, woraufhin sich ein Interessent mit einem Angebot von 1,50€ meldete. Anschließend überbot der Verkäufer, angemeldet auf einem Zweitaccount, den Interessenten mit 17.000€. Dieser ging leer aus und klagte gegen den Verkäufer.
Laut Gericht hat der Interessent das Höchstangebot abgegeben und folglich das Auto erworben. Dieser kann einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Das Urteil beruht auf der Begründung, dass es dem Verkäufer nicht möglich ist, seinen eigenen Artikel zu kaufen und somit nur das letzte, wirkliche Angebot greift.
Grundsätzlich sind die Preise auf eBay nicht sittenwidrig, da es sich um Schnäppchen handelt, mit denen die Internet-Plattform wirbt. Von einer Presimanipulation sollten Sie als eBay-Verkäufer dringend absehen – die Plattform zieht Fakeaccounts zur Verantwortung. Es könnte teuer für Sie werden und Ihnen des Weiteren rechtlichen Ärger einhandeln.
Ein Mann reichte Klage gegen einen Matratzenverkäufer ein. Der Mann bestellte online zwei Matratzen mit Tiefstpreisgarantie. Als er woanders die Matratzen günstiger entdeckte, verlangte der Käufer die Erstattung des Mehrbetrags – doch der Verkäufer weigerte sich. Der mann widerrief den Vertrag und schickte die Matratzen zurück, was von der Firma allerdings nicht akzeptiert wurde.
Der BGH hielt den Widerruf für rechtens und verpflichtete den Verkäufer, den Preis der Matratzen dem Kläger zurückzuzahlen. Als Verbraucher haben Sie bei Online-Käufen das Widerrufsrecht, um die Ware zu prüfen. Für die Rückgabe ist die Angabe von Gründen überflüssig.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte einen Pflegeheimbetreiber, dessen Verträge eine Klausel enthalten, die ihn zur eigenmächtigen Preiserhöhung ohne Zustimmung des Bewohners berechtigt.
Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und erklärte die Klausel für unwirksam. Heimbetreiber müssen die Zustimmung des Bewohners einholen. So sollen pflegebedürftige und behinderte Personen geschützt vor einer einseitigen Preiserhöhung geschützt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW verklagte die Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel, die eine Darlehensgebühr von ihren Kunden einforderte. Diese betrug zwei Prozent der Darlehenssumme.
Eine solche Gebühr wurde für unzulässig erklärt. Der Bausparer kann bis zu einer Verjährungsfrist von drei Jahren das Geld zurückverlangen. Bei der Darlehensgebühr handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung, da keine konkrete Leistung, sondern lediglich der allgemeine Verwaltungsaufwand abgenötigt werden.
In einem Rechtsstreit mit ihrer Bank forderte die Kundin die Hilfe der Rechtsschutzversicherung ein, welche sie 1992 abgeschlossen hatte. Die Versicherung verwehrte die Kostenübernahme mit der Begründung, sie habe bereits seit 2008 Streitereien um Kapitalanlagen ausgeschlossen.
Die Richter entschieden, die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten des Gerichtsstreits mit der Bank übernehmen, da die Kundin hinsichtlich der Vertragsänderung nicht informiert wurde. Als Versicherungsnehmer sollten Sie Ihre Verträge mit großen Versicherungsgesellschaften genauer begutachten statt es ungeprüft hinzunehmen.
Mehrere Verbraucherschützer klagten gegen die Deutsche Bank und Targobank. Die Banken verlangten Gebühren von ihren Kunden, wenn das Girokonto über den vereinbarten Discokredit überzogen wurde oder das Konto für einen tag mit nur einem Euro ins Minus geht.
Der BGH hielt die gebühren für unzulässig. Banken dürfen kein Mindestentgelt für eine Kontoüberziehung fordern, da es sich hierbei um eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden handelt. Sollten Sie als Kunde betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit Ihr Geld von bereits gezahlten Mindestentgelten zurückzuverlangen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zu den aufgeführten Problematiken finden Sie im folgenden Video.
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